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Mit ‘Verpflegungskosten’ getaggte Artikel

steuererklärung nachträglich für ungültig erklärenWenn das Finanzamt einen gültigen Steuerbescheid ändern will und sich dies nachteilig für den Steuerpflichtigen auswirken würde, so muss das Finanzamt einige Regeln einhalten, sollten diese nicht beachtet werden ist keine Änderung des Steuerbescheides mehr möglich.

Der Fall:

Ein für bis zu neun Filialen zuständiger Verkaufsleiter, musste fortwährend die verschiedenen Zweigstellen anfahren. In seiner Steuererklärung gab er daher zum einen die Fahrten zwischen der Wohnung und den Arbeitsstätten an, zum anderen machte er aber auch Verpflegungskosten steuerlich geltend, diese beliefen sich pro Jahr um rund 2.800 Euro. Drei Jahre lang hatte das Finanzamt keine Einwände und hat alle Kosten anerkannt. Erst später kamen die Finanzbeamten darauf, dass die Verpflegungskosten gar nicht hätten anerkannt werden dürfen. (mehr …)

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