Mit ‘Steuervereinfachungsgesetzes’ getaggte Artikel
Die großen deutschen Wirtschaftsverbände begrüßen das Ziel der Bundesregierung, die Steuerpraxis zu vereinfachen und das Steuerrecht von unnötiger Bürokratie zu befreien.
In einer gemeinsamen Stellungnahme für die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes (17/5125) formulierten der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband deutscher Banken, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, der Handelsverband Deutschland und der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Kritik.
Bemängelt wurde, ”dass die vorgesehenen Maßnahmen zuallererst eine Entlastung der Finanzverwaltung und in Teilbereichen der nicht gewerblichen Steuerpflichtigen ermöglichen, für die Unternehmen hingegen nur an vereinzelten, nachgeordneten Stellen Entlastungen beziehungsweise Steuervereinfachungen vorgesehen sind“. (mehr …)
Viele der vom Bundesrat zum Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes vorgeschlagenen Änderungsvorschläge will die Bundesregierung prüfen.
Aus einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/5196) vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung kann entnommen werden dass auch die aus Vereinfachungsgründen vorgeschlagene Möglichkeit, die Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre abzugeben, noch einmal überprüft werden soll.
Abgelehnt hatte diesen Vorschlag bereits der Bundesrat, die Bundesregierung vertritt jedoch die Meinung ”dass die Eröffnung der Möglichkeit zur gleichzeitigen Abgabe von Einkommensteuererklärungen für zwei Jahre für viele Steuerpflichtige eine Erleichterung darstellt“.
QUELLE: Deutscher Bundestag, hib Meldungen
Steuererklärung 2017
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