Unabhängige Informationen zur Steuererklärung + Steuer-Software
Sie sind hier:

Mit ‘steuerbescheinigung’ getaggte Artikel

Aktuelle Steuer NewsWas gab es Neues rund um das Thema Steuern in dieser Woche? Hier haben wir interessante Neuigkeiten für Sie noch einmal zusammengefasst.

In dieser Woche löste der von vielen schon sehnlichst erwartete Frühling den kalten Winter ab, allerdings beginnt der Frühling meist mit dem Frühjahrsputz. Das dieser vom Staat mittels einer finanziellen Entlastung belohnt wird, dürfte die Motivation enorm stärken. Beamte müssen mit Steuernachzahlungen rechnen. Wie Sie als Beamter die Nachzahlung möglichst gering halten oder vermeiden können, lesen Sie hier. Einige Banken werden es voraussichtlich nicht schaffen, die für die Einkommensteuererklärung notwendigen Steuerbescheinigungen pünktlich bereitzustellen. Wie Sie in diesem Fall vorgehen sollten, haben wir für Sie recherchiert.

Auch in dieser Woche fanden wir wieder zwei interessante Artikel im Internet zum Thema Steuern. Die Frage, ab wann ein Student bereits ein Arbeitnehmer ist, beleuchtete die Haufe Redaktion. Für Musiker hochinteressant ist sicherlich, dass sie Ihren Übungsraum besser als Betriebsstätte anstatt als Arbeitszimmer angeben – so kann der volle Betriebsausgabenabzug geltend gemacht werden. (mehr …)

SteuerFrist 2011Was tun wenn die Bank die Steuerbescheinigung noch nicht zugestellt hat aber der 31. Mai, der ja das Ende der Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung ist, immer näher rückt?

Laut einem Bericht der Berliner Zeitung „Tagesspiegel“ werden es einige Banken wohl nicht rechtzeitig schaffen ihren Kunden die Aufstellungen zuzusenden.

Die Steuerbescheinigung muss jedoch dem Finanzamt vorgelegt werden und dient außerdem auch für viele Steuerzahler als Ausfüllhilfe“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Denn in der Steuerbescheinigung der Bank werde meist erklärt, wo welche Beträge in den Steuerformularen angegeben werden müssen.

Sollte die Bank die Unterlagen bis Mai noch nicht zugestellt haben, ist es sinnvoll sich bei der Bank zu erkundigen wann die Zusendung der Steuerbescheinigung geplant ist. Schafft es die Bank nicht Ihnen die Unterlagen pünktlich zuzustellen, sollten Sie rechtzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Die Fristverlängerung wird in der Regel ohne weiteres gewährt.

QUELLE: www.haufe.de / dpa

Anlage KAP 2011Bedingt durch die Abgeltungsteuer, die ja schon von den Banken und Sparkassen erhoben wird, ist es normalerweise nicht mehr notwendig die privaten Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung 2010 zu erfassen. Allerdings kann die Anlage KAP in vielen Fällen nicht ohne weiteres umgangen werden. Lesen Sie hier wann es sinnvoll oder sogar pflichtig ist die Anlage KAP auszufüllen und dem Finanzamt vorzulegen.

Nach § 43 Abs. 5 EStG ist bei Kapitalerträgen die Besteuerung bereits nach mit dem Einbehalt durch die Banken abgegolten, somit müssen diese Angaben in der Einkommensteuererklärung nicht mehr gemacht werden. Allerdings gilt diese Regelung nur für natürliche Personen mit Finanzanlagen im Privatvermögen, die Einkünfte gem. § 20 EStG haben.
Die Angabe der Kapitaleinnahmen mittel der Anlage KAP lohnt sich aber in einigen Fällen trotzdem und zwar besonders für Anleger mit hohem Gesamteinkommen, selbst wenn die Bank beim Einbehalten der Steuern alles korrekt abgewickelt haben sollte. Teilweise ist es sogar zwingend erforderlich die privaten Kapitaleinnahmen in die Steuererklärung mit aufzunehmen, sollten diese noch nicht vorab der Kapitalertragsteuer unterlegen haben oder wenn die Höhe des Abzugs zu gering war siehe: § 32d Abs. 3 EStG. (mehr …)

Steuer-News per Email

Immer auf dem Laufenden bleiben
Wir geben Ihre Daten nicht weiter! Fragen?

Formulare runterladen

Kampf dem Formular-Frust

Benötigen Sie die Formulare als PDF-Version zum Ausfüllen am Computer?
Klicken Sie hier für Links und Hinweise