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Mit ‘Mobilitätsanforderungen’ getaggte Artikel

Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung die als Werbungskosten absetzbar sind entstehen auch dann, wenn die Zweitwohnung in einer Distanz von 144 Kilometern bis zur Arbeitsstätte liegt. Dies entschied unlängst das Finanzgericht Düsseldorf, eine solche Entfernung stehe einem Wohnen „am Beschäftigungsort“ nicht entgegen. Im zugrunde liegenden Fall hatte die Fahrt von der Zweitwohnung zur Arbeitsstätte mit dem ICE eine Stunde gedauert. Das Finanzgericht macht in seiner Entscheidung klar, dass die Wohnung sich so weit im Einzugsbereich der Arbeitsstätte befinden muss, dass diese täglich aufgesucht werden kann.
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