Mit ‘meldepflicht’ getaggte Artikel
Ab 2012 gelten für Arbeitgeber von Mehrfachbeschäftigten nicht nur erweiterte Meldepflichten auch die Beitragsberechnung ändert sich. In der neuen GKV-Monatsmeldung gibt der Arbeitgeber die zusätzlichen Daten, für alle bei mehreren Arbeitgebern beschäftigte Arbeitnehmer, an. Diese monatlich abzugebende Meldung enthält insbesondere das aktuelle Monatsgehalt.
Neu: Gekürzt wird vor der Verhältnisrechnung.
Wenn das Arbeitsentgelt in einer der ausgeübten Beschäftigungen bereits über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt, dann gilt nach den Vorstellungen der Regierungskoalition eine neue Regelung (§ 22 Abs. 2 Satz 2 SGB IV): Die Einzelentgelte der Beschäftigungen sollen auf die BBG des jeweiligen Versicherungszweigs gekürzt werden. Dies soll künftig vor der Verhältnisrechnung erfolgen, die die zu entrichtenden Beiträge auf die beteiligten Beschäftigungsverhältnisse aufteilt.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie Arbeit und Soziales darauf verständigt „Elena“ schnellstmöglich wieder einzustellen. Das umstrittene Verfahren für die Bereitstellung eines elektronischen Gehaltsnachweises verfügt bisher noch nicht über die notwendige Anzahl von qualifizierten elektronischen Signaturen. Diese elektronische Signatur ist aber für den Datenschutz zwingend erforderlich. Somit ist ein nicht nur datenschutzrechtlich höchst umstrittenes IT-Großprojekt des Bundes, das die Papierflut in den Finanzämtern eindämmen sollte, gescheitert.
Eingesetzt werden sollte der elektronische Entgeltnachweis bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Elterngeld sowie Wohngeld. Elena sollte so die Arbeitgeberbescheinigungen auf Papier ersetzen und damit Abläufe erleichtern. (mehr …)
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