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Mit ‘kilometergeld’ getaggte Artikel

Wenn ein Fahrtenbuch nicht während des ganzen Kalenderjahres geführt wird, ist dies laut einem Urteil (27. April 2012 (Az. 4 K 3589/09 E)) des 4. Senats des Finanzgerichts Münster nicht ordnungsgemäß. Der Kläger, der von seinem Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommen hatte, begann am 1. Mai des Streitjahres, für dieses Fahrzeug ein (inhaltlich ordnungsgemäßes) Fahrtenbuch zu führen. (mehr …)

Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten geltend machenDie Entfernungspauschale für Ihren täglichen Weg zur Arbeit können Sie als Werbungskosten geltend machen. Wie das genau mit den Arbeitstagen, der Entfernung zur Arbeitsstelle, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrgemeinschaften funktioniert haben wir uns einmal näher angeschaut. Das Finanzamt berücksichtigt die Entfernungspauschale von 0,30 € (höchstens 4.500 €) für jeden Arbeitstag, an dem Sie Ihre Arbeitsstätte aufsuchen, einmal – ab dem ersten Kilometer (einfache Entfernung). Wenn Sie mit dem eigenen Pkw (oder Firmenwagen) zur Arbeit fahren, greift der maximale Abzugsbetrag von 4.500 € pro Kalenderjahr („Kostendeckelung“) nicht. Wenn Sie zum Beispiel den täglichen Weg zur Arbeit von 30 km an 220 Tagen im Jahr zurücklegen, wird die Entfernungspauschale folgendermaßen berechnet: (mehr …)

Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird in der Regel ein Zuschlag von 0,03% des Fahrzeugbruttolistenpreises pauschal erhoben. Diese Regelung ist für viele Steuerzahler ungünstig. Bei einer genauen Abrechnung würden sie bares Geld sparen. Bei einem betroffenen Steuerzahler machte die unterschiedliche Berechnungsweise einen geldwerten Vorteil von knapp 1.000 Euro im Jahr aus. Deshalb klagte er mit Hilfe des Bundes der Steuerzahler gegen diese Regelung.

Mit Erfolg. Das Niedersächsische Finanzgericht gab dem Kläger Recht, allerdings legte das Finanzamt gegen das Urteil postwendend Revision beim Bundesfinanzhof ein.

Nun gibt das Finanzamt klein bei und zieht (mehr …)

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