Mit ‘geldwerter Vorteil’ getaggte Artikel

Abrechnungsmethode für Dienstwagen optimieren
Wenn der vom Arbeitgeber bereitgestellte Dienstwagen auch für private Fahrten genutzt werden darf, resultiert daraus ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer. Dieser geldwerte Vorteil ist ebenso wie der normale Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungspflichtig. Für die Berechnung des geldwerten Vorteils stehen zwei alternative Abrechnungsmethoden zur Auswahl: Das Fahrtenbuch oder die 1 %-Regelung. (mehr …)
Für Elektroautos, deren private Nutzung nach der 1 %-Regelung besteuert wird, soll im Jahressteuergesetz 2013 der Listenpreis um den Preis des Akkus gemindert werden.
Die private Nutzung eines Firmenwagens durch den Unternehmer sowie die Überlassung für private Zwecke an Arbeitnehmer unterliegt der Steuerpflicht. Häufig wird der geldwerte Vorteil nach der 1 %-Regelung ermittelt, bei dieser ist monatlich ein Prozent vom Listenpreis zu versteuern. Da Elektrofahrzeuge gegenwärtig noch wesentlich teurer sind als vergleichbare Autos mit Verbrennungsmotor, führen diese aufgrund des höheren Listenpreises zu einer höheren Steuerbelastung. Da dieses ein Hindernis für den Kauf eines Elektroautos sein könnte, will der Gesetzgeber diesen Wettbewerbsnachteil im Interesse einer Reduktion des CO2-Ausstoßes ausgleichen.
Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Der Sommer steht vor der Tür und die meisten Steuerpflichtigen haben Ihre Steuererklärung bereits auf den Weg gebracht aber auch nach der Abgabefrist der Steuerklärung am 31. Mai bleiben wir für Sie stetig am Ball und berichten über interessante Themen zum Thema Steuern. Mit der Frage wann selbst getragene Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend gemacht werden beschäftigt sich der BFH, anhand eines aktuellen Urteils wird die Thematik etwas beleuchtet. Die Motivation der Mitarbeiter ist vielen Firmen wichtig, eine bekannte Versicherung schickte Ihren Herrn „Kaiser“ sogar auf ganz besonders lustvolle Reisen, können solche Belohnungsveranstaltungen für die Mitarbeiter auch steuerlich, als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden? Findige Betrüger haben die Möglichkeiten der europäischen Union weidlich ausgenutzt und dabei richtig Kasse gemacht, jetzt flog der Betrug auf und die Verantwortlichen werden wohl demnächst gesiebte Luft atmen müssen, allerdings ist hochinteressant wie
die seltsamen Geschäfte vonstatten gingen.
Das Internet ist eine Quelle an Informationen, zum Thema Steuern haben wir für Sie zwei interessante Artikel herausgepickt. Konz berichtet darüber das wenn Ihr Kind zwischen zwei Ausbildungsabschnitten Vollzeit arbeiten sollte, Ihnen für die Zeiten der Berufsausbildung auch dann Kindergeld zusteht, wenn Ihr Kind den Jahresgrenzbetrag von 8.004 € überschreitet. Bei Haufe fanden wir einen interessanten Artikel darüber wie Sie die Internetkosten zusätzlich zu den Telefonkosten als Werbungskosten absetzen können.
Wir wünschen allen Lesern ein schönes Pfingstwochenende! (mehr …)
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