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Mit ‘freiwilligendienste’ getaggte Artikel

Wenn Ihr volljähriges Kind einen Freiwilligen sozialen oder ökologischen Dienst leistet, haben Sie als Eltern für die Dauer des Dienstes Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt allerdings nicht für jedes freiwillige Engagement.

Für die gerade erst neu eingerichteten Freiwilligendienste „Internationaler Jugendfreiwilligendienst“ und „Bundesfreiwilligendienst“, haben Sie derzeit keinen Anspruch auf Kindergeld. Der Kindergeldanspruch wurde im Gesetzgebungsverfahren bislang noch nicht neu geregelt. Dies ist offensichtlich aber nur ein Versehen, denn eine Gesetzesänderung, die das Kindergeld für die neuen Freiwilligendienste absichert, ist bereits in Arbeit und soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden (Erlass des Bundeszentralamtes für Steuern vom 24.6.2011, Az. St II 2 – S 2282 – PB/11/00001 – DOK 2011/581341). (mehr …)

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