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Mit ‘elektronischer gehaltsnachweis’ getaggte Artikel

Aus datenschutzrechtlichen Gründen haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie Arbeit und Soziales darauf verständigt „Elena“ schnellstmöglich wieder einzustellen. Das umstrittene Verfahren für die Bereitstellung eines elektronischen Gehaltsnachweises verfügt bisher noch nicht über die notwendige Anzahl von qualifizierten elektronischen Signaturen. Diese elektronische Signatur ist aber für den Datenschutz zwingend erforderlich. Somit ist ein nicht nur datenschutzrechtlich höchst umstrittenes IT-Großprojekt des Bundes, das die Papierflut in den Finanzämtern eindämmen sollte, gescheitert.

Eingesetzt werden sollte der elektronische Entgeltnachweis bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Elterngeld sowie Wohngeld. Elena sollte so die Arbeitgeberbescheinigungen auf Papier ersetzen und damit Abläufe erleichtern. (mehr …)

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