Mit ‘ein prozentregelung’ getaggte Artikel
Die „Ein-Prozentregelung“ gilt ab sofort für alle privat genutzten Firmenwagen, entschied der BFH
Die Kurzfassung ist: Wer als Unternehmer nicht (zum Beispiel per Fahrtenbuch) nachweisen kann, dass ein Fahrzeug des Unternehmens ausschließlich gewerblich genutzt wurde, muss davon 1 Prozent des Listenpreises plus Sonderausstattung monatlich als privates Einkommen versteuern. (mehr …)
Steuererklärung 2017
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