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Steuererklärung 2009 - Betreuungskosten nur vorläufigBescheide wegen der nur zu 2/3 absetzbare Pauschale für Kinderbetreuung werden nach BFH Urteil korrigiert

Gegen die Praxis der Finanzämter, die so genannte „erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten“ in der privaten Steuererklärung nur zu zwei Dritteln der festgesetzten Pauschale in Höhe von 6.000 Euro anzuerkennen, liegt eine Klage beim Bundesfinanzhof vor. Betroffen sind die Veranlagungsjahre 2006 bis 2008, teilweise auch 2009. Um eine Flut von Einsprüchen zu vermeiden, versenden die Behörden nun alle diesbezüglichen Steuerbescheide mit dem Vermerk „vorläufig“ bei dem entsprechenden Betrag. (mehr …)

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