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Anlage KAP 2011Bedingt durch die Abgeltungsteuer, die ja schon von den Banken und Sparkassen erhoben wird, ist es normalerweise nicht mehr notwendig die privaten Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung 2010 zu erfassen. Allerdings kann die Anlage KAP in vielen Fällen nicht ohne weiteres umgangen werden. Lesen Sie hier wann es sinnvoll oder sogar pflichtig ist die Anlage KAP auszufüllen und dem Finanzamt vorzulegen.

Nach § 43 Abs. 5 EStG ist bei Kapitalerträgen die Besteuerung bereits nach mit dem Einbehalt durch die Banken abgegolten, somit müssen diese Angaben in der Einkommensteuererklärung nicht mehr gemacht werden. Allerdings gilt diese Regelung nur für natürliche Personen mit Finanzanlagen im Privatvermögen, die Einkünfte gem. § 20 EStG haben.
Die Angabe der Kapitaleinnahmen mittel der Anlage KAP lohnt sich aber in einigen Fällen trotzdem und zwar besonders für Anleger mit hohem Gesamteinkommen, selbst wenn die Bank beim Einbehalten der Steuern alles korrekt abgewickelt haben sollte. Teilweise ist es sogar zwingend erforderlich die privaten Kapitaleinnahmen in die Steuererklärung mit aufzunehmen, sollten diese noch nicht vorab der Kapitalertragsteuer unterlegen haben oder wenn die Höhe des Abzugs zu gering war siehe: § 32d Abs. 3 EStG. (mehr …)

Restrukturierungsgesetz sieht durch Finanzwirtschaft gespeisten Rettungsfonds vor

Der Sturz einer einzigen „systemrelevanten“ Bank, der Lehman Brothers, brachte die gesamte weltweite Finanzwirtschaft in ein gefährliche Schieflage: Das dürfe nicht wieder passieren, schworen sich die Regierungschefs der Welt und vereinbarten grobe Richtlinien für eine Neuorientierung und vor allem Risikoabsicherung der Finanzwirtschaft.

Auch die deutsche Bundesregierung hat die Lehren aus der weltweiten Finanzkrise gezogen. Bereits am 31. März 2010 verabschiedete das Bundeskabinett einige Eckpunkte zur Neuordnung der Finanzmarktstabilisierung. Unter dem Namen „Restrukturierungsgesetz“ passierte das Vorhaben am 25.8.2010 den Bundestag. Da das Gesetz noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ist allerdings der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch offen.

Im Wesentlichen sieht die Gesetzesvorlage vor, die öffentlichen Haushalte im Falle einer neuen Krise bei einer systemrelevanten Bank, zu entlasten, platt gesprochen also zu verhindern, dass der Staat mit Milliardenbeträgen einspringen muss, wenn Bankmanager sich verzockt haben.

Dazu sollen alle Banken eine Abgabe an einen Fonds zahlen, der, wie schon der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin – darüber wird u.a. die Rettung der HRE-Bank abgewickelt) von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung verwaltet wird. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Risiko, das die Finanzinstitute bei der Vergabe von Krediten oder in ihrer Investmentpolitik eingehen. Auch Aktiengesellschaften sollen stärker zur Verantwortung gezogen werden: So soll die Verjährungsfrist für Ersatzansprüche gegen Organe der AGs verlängert werden. Und nicht zuletzt ist geplant, durch eine Änderung des Kreditwesengesetzes die Möglichkeit zu schaffen, dass von einer Krise betroffene systemrelevante Unternehmensteile künftig leichter auf eine Dritten übertragen werden können.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Finanz__und__Wirtschaftspolitik/20100825Restrukturierungsges.html

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