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Mit ‘arbeitgeber’ getaggte Artikel

ipad gratis vom ArbeitgeberWenn Sie privat Computer-Software Ihres Arbeitgebers nutzen, dann ist diese Nutzung für Sie steuerfrei. Dies gilt interessanterweise auch dann, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auch die erforderlichen Geräte zur Datenverarbeitung wie Tablets (z.B. ein iPad) oder Smartphones (z.B. das iPhone) überlässt.

Am Mittwoch beschloss der Finanzausschuss eine entsprechende Gesetzesänderung, die per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (17/8235) aufgenommen wurde. Die Koalitionsfraktionen sowie die SPD-Fraktionen stimmten für den Gesetzentwurf, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt (mehr …)

Aus datenschutzrechtlichen Gründen haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie Arbeit und Soziales darauf verständigt „Elena“ schnellstmöglich wieder einzustellen. Das umstrittene Verfahren für die Bereitstellung eines elektronischen Gehaltsnachweises verfügt bisher noch nicht über die notwendige Anzahl von qualifizierten elektronischen Signaturen. Diese elektronische Signatur ist aber für den Datenschutz zwingend erforderlich. Somit ist ein nicht nur datenschutzrechtlich höchst umstrittenes IT-Großprojekt des Bundes, das die Papierflut in den Finanzämtern eindämmen sollte, gescheitert.

Eingesetzt werden sollte der elektronische Entgeltnachweis bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Elterngeld sowie Wohngeld. Elena sollte so die Arbeitgeberbescheinigungen auf Papier ersetzen und damit Abläufe erleichtern. (mehr …)

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