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Mit ‘1%regelung’ getaggte Artikel

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Abrechnungsmethode für Dienstwagen optimieren

Wenn der vom Arbeitgeber bereitgestellte Dienstwagen auch für private Fahrten genutzt werden darf, resultiert daraus ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer. Dieser geldwerte Vorteil ist ebenso wie der normale Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungspflichtig. Für die Berechnung des geldwerten Vorteils stehen zwei alternative Abrechnungsmethoden zur Auswahl: Das Fahrtenbuch oder die 1 %-Regelung. (mehr …)

Die steuerliche Handhabung eines Firmenwagen sorgt immer wieder für Konfliktstoff zwischen Finanzamt und Steuerzahler. Im konkreten Fall wollte ein Steuerzahler den Dienstwagen nur für die von ihm verwendete Teilstrecke geltend machen. (mehr …)

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