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Vermieter: Einbau einer Alarmanlage abziehbar?

Wenn Sie mit einer Immobilie steuerpflichtige Einnahmen erzielen, diese also ganz oder teilweise vermieten, sind als Werbungskosten alle Aufwendungen abziehbar, die damit zusammenhängen. Gilt das auch für den nachträglichen Einbau einer Alarmanlage?

Im Jahr 2013 wurden bundesweit 149.500 Wohnungseinbruchdiebstähle registriert, darunter 64.754 Tageswohnungseinbrüche. Zum Vergleich: 2012 gab es 144.117 Wohnungseinbrüche, von denen 61.200 tagsüber stattgefunden haben – das bedeutet einen Anstieg von 3,7 % insgesamt bzw. bei den Tageswohnungseinbrüchen von 5,8 % (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2013). So mancher wird da über den Einbau einer Alarmanlage nachdenken.

Wenn Sie als Vermieter in einer vermieteten Immobilie eine Alarmanlage einbauen lassen, können Sie die Kosten dafür im Rahmen der Werbungskosten bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung geltend machen – auch dann, wenn die Alarmanlage nachträglich eingebaut wurde (BFH-Urteil vom 16.2.1993, IX R 85/88 ).

Hintergrund: Steuerrechtliche Einordnung der Kosten für eine Alarmanlage

Die Aufwendungen gehören zu den sogenannten Herstellungskosten: Herstellungskosten haben Sie, wenn Sie Bauherr sind, also ein Grundstück besitzen, auf dem Sie ein Gebäude individuell von einem Architekten oder in Fertigbauweise errichten lassen. Sie bauen auf eigene Rechnung und Gefahr und beherrschen das Baugeschehen. Als Bauherr haben Sie rechtlich und tatsächlich die Planung und Ausführung des Bauvorhabens in der Hand und tragen wirtschaftlich das damit verbundene Risiko (sog. Bauherrenwagnis).

Bauherr sind Sie auch dann, wenn Sie nicht im Grundbuch als Eigentümer des Grund und Bodens eingetragen werden, sondern nur aufgrund eines Erbbaurechts bauen oder auf fremdem Grund und Boden bauen dürfen, und wenn Sie an einem bereits bestehenden Gebäude Ausbauten, Erweiterungen und Umbauten vornehmen. Es kommt nicht darauf an, ob Sie dieses Gebäude als Bauherr selbst errichtet oder als Käufer erworben haben.

Quelle: steuertipps.de

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