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Tinte sparen beim Ausdruck der Steuererklärung? Keine gute Idee!

Steuererklärung 2011 DruckqualitätDas Finanzamt hat mich schon genug geärgert, auch wenn das Ausfüllen der Steuererklärung mit einer Steuererklärungs-Software am Computer sehr viel einfacher geht, kostet es doch noch etwas von meiner kostbaren Zeit. Jetzt meckert der Drucker auch noch eine neue Tintenpatrone an, egal das muss jetzt mal so gehen, sollen sich die Finanzbeamten im Finanzamt doch ein wenig Mühe geben beim Entziffern des Ausdrucks, etwas ist ja zu erkennen!

Druckertinte ist oftmals um einiges kostenintensiver als edler Champagner, kein Wunder also das der eine oder andere hier sparen möchte! Aber bitte nicht bei der Qualität des Ausdrucks der Steuerformulare, denn diese könnten im schlimmsten Fall vom Finanzamt nicht anerkannt werden, wenn diese nicht ausreichend lesbar sind. Dann gilt die Steuererklärung 2011 als nicht abgegeben mit allen nachfolgenden Konsequenzen.

Die Steuererklärungen sind grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben (§ 150 Abs. 1 Satz 1 AO). Die genauen Vorgaben zur Druckqualität bei von Steuerpflichtigen selbst ausgedruckten Erklärungen sind festgelegt im BMF-Schreiben vom 11.3.2011. Hauptsächlich richtet sich dieses Schreiben eigentlich an die Hersteller von Steuererklärungs-Software – aber selbstverständlich muss auch der letztendlich vom Steuerzahler abgegebene Ausdruck gewissen Qualitätsansprüchen entsprechen.

Einige Finanzämter mokieren, dass sie zunehmend Steuererklärungen erhalten, bei denen an der Druckqualität gespart wurde, was sich in schlechter Lesbarkeit äußert. Da die Verarbeitung von Steuererklärungen in einem Massenverfahren zu bewältigen ist, das einen geordneten Geschäftsgang erfordert, ist es den Finanzämtern nicht zuzumuten, derartige Erklärungen anzunehmen, erklärt die OFD Koblenz.

Konsequenz: Entsprechende Erklärungen sind nach Würdigung des Einzelfalls und unter Berufung auf das o.g. BMF-Schreiben zurückzuweisen. Sie gelten damit als nicht abgegeben (Verfügung der OFD Koblenz vom 22.2.2012, Kurzinformation der Steuergruppe St 3 – Abgabenordnung – Nr. ST 3_2012K021).

Warum also nicht von vorneherein das ELSTER-Verfahren nutzen und die Steuererklärung via Internet versenden? So ersparen Sie sich den teueren Ausdruck der Formulare und Ihre Steuererklärung wird meistens auch schneller bearbeitet!

QUELLE: steuertipps.de

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