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Steuerliche Anreize für die energetische Wohngebäudesanierung

Um die Treibhausgasemissionen bis 2020 erheblich senken zu können will die Bundesregierung steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierungen möglich machen. Allerdings hatte der Bundesrat dieses Vorhaben der Regierung im letzten Jahr Anfang Juli bereits abgelehnt, nun beschäftigt sich der Vermittlungsausschuss mit dem Gesetzesvorschlag.

Die Pläne der Bundesregierung

Die Bundesregierung will die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % und bis 2050 um mindestens 80 % senken. Da sich besonders bei Gebäuden viel Energie und CO2 einsparen lässt, plant die Bundesregierung steuerliche Anreize für sogenannte energetische Wohngebäudesanierungen. Gefördert werden sollen dabei nur Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden, und deren Energiebedarf durch die Sanierung deutlich gesenkt wird. Dies ist durch eine Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen.

Die Förderung soll unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob das Gebäude vermietet/verpachtet oder selbst genutzt wird:

  • Vermietung/Verpachtung: Über einen Zeitraum von zehn Jahren können jährlich zehn Prozent der Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen steuermindernd geltend gemacht werden.
  • Selbstnutzung: Hier können die Aufwendungen wie Sonderausgaben geltend gemacht werden – ebenfalls gleichmäßig verteilt über zehn Jahre.

Der Bundesrat hatte das Vorhaben der Regierung Anfang Juli abgelehnt. Die Länder wollten die damit verbundenen Steuerausfälle nicht mitfinanzieren. Allerdings will auch Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) die Steuermindereinnahmen der Länder nicht ausgleichen.

Hintergrund: Was ist der Vermittlungsausschuss?

Der Vermittlungsausschuss ist ein ständiger gemeinsamer Ausschuss von Bundestag und Bundesrat. Wenn sich Bundestag und Bundesrat bei der Gesetzgebung nicht einigen können, versucht der Vermittlungsausschuss, die unterschiedlichen Vorstellungen von Bundestag und Bundesrat zum Ausgleich zu bringen und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

QUELLE: steuertipps.de

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