Kindergeldanspruch weitergeben?
Es ist sowohl beim Kinderfreibetrag als auch beim Kindergeld möglich die Ansprüche an die Großeltern zu übertragen, sofern das Kind im Haushalt der Großeltern lebt.
Das monatliche Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 184,- Euro, für das dritte Kind 190,- Euro und ab dem vierten Kind 215,- Euro, das Kindergeld wird Ihnen unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens ausgezahlt (§ 32 EStG, § 62ff. EStG).
Sollten Sie noch im Haushalt Ihrer Eltern leben und sind Teil einer Großfamilie dann bekommen Sie für Ihr Kind 184,- Euro Kindergeld im Monat. Haben Ihre Eltern aber selbst noch drei minderjährige oder in der Berufsausbildung befindliche Kinder, dann macht es Sinn dass Sie Ihren Kindergeldanspruch auf die Großeltern übertragen. Denn so wird der Enkel automatisch zum vierten Kind, und die Großeltern erhalten somit 215,- Euro, statt der 184,- Euro die Sie erhalten würden. Somit werden immerhin 31,- Euro mehr Kindergeld pro Monat gezahlt.
Dieser Kniff funktioniert selbst bei einer Trennung vom Ehepartner, wenn man mit seinen drei Kindern zu den Eltern zieht, die selbst noch ein kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt haben.
QUELLE: www.konz-steuertipps.de
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