{"id":5001,"date":"2018-05-22T08:00:57","date_gmt":"2018-05-22T06:00:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=5001"},"modified":"2018-05-21T20:24:24","modified_gmt":"2018-05-21T18:24:24","slug":"moeglichkeit-des-verlustabzugs-fuer-opfer-eines-schneeballsystems","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2018\/05\/22\/moeglichkeit-des-verlustabzugs-fuer-opfer-eines-schneeballsystems\/","title":{"rendered":"M\u00f6glichkeit des Verlustabzugs f\u00fcr Opfer eines Schneeballsystems"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_62277930_XS.jpg\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4278\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_62277930_XS-300x169.jpg\" alt=\"\u00a9 J\u00fcrgen Priewe\" width=\"300\" height=\"169\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_62277930_XS-300x169.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_62277930_XS.jpg 462w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a>Gl\u00fcck im Ungl\u00fcck f\u00fcr die Opfer eines betr\u00fcgerischen Schneeballsystems. Der Bundesfinanzhof hat Anlegern, die sich an einem von ihnen nicht erkannten Schneeballsystem, das aus ihrer Sicht zu gewerblichen Eink\u00fcnften f\u00fchren soll, beteiligt haben, das Recht zugestanden, den Verlust des eingesetzten Kapitals steuerlich geltend zu machen. Das ist das Ergebnis eines Musterverfahrens (BFH, Urteil vom 07. Februar 2018, Az. X R 10\/16) f\u00fcr mehr als 1.4000 gesch\u00e4digte Anleger.<!--more--><\/p>\n<h2>Geprellter Anleger wollte in Blockheizkraftwerke investieren<\/h2>\n<p>In dem vorliegenden Fall hatte der Kl\u00e4ger mit mehreren Gesellschaften der X-Gruppe Vertr\u00e4ge \u00fcber den Erwerb von Blockheizkraftwerken abgeschlossen und den vertraglich vereinbarten Kaufpreis an die Gesellschaften entrichtet. In Wirklichkeit hatten die Verantwortlichen der X-Gruppe aber \u00fcberhaupt nicht vorgehabt, die Blockheizkraftwerke an den K\u00e4ufer zu liefern. Stattdessen war es ihr Plan, ein betr\u00fcgerisches Schneeballsystem aufzuziehen. Daf\u00fcr wurden die Verantwortlichen zu einem sp\u00e4teren Zeitraum dann auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Einige Monate, nachdem der Kl\u00e4ger den Kaufpreis f\u00fcr die Blockheizkraftwerke entrichtet hatte, gingen die Gesellschaften der X-Gruppe in die Insolvenz mit der Konsequenz, dass die vom Kl\u00e4ger geleisteten Zahlungen verloren waren.<\/p>\n<h2>Finanzamt behandelte Kl\u00e4ger als blo\u00dfen Kapitalgeber<\/h2>\n<p>In seinen Steuererkl\u00e4rungen f\u00fcr die Streitjahre 2010 bis 2012 machte der Kl\u00e4ger aus dem beabsichtigten Betrieb der Blockheizkraftwerke gewerbliche Verluste in H\u00f6he von rund 57.000 Euro steuerlich geltend, welche er durch Einnahmen-\u00dcberschuss-Rechnung ermittelt hatte. Das Finanzamt weigerte sich aber, die Verluste des Kl\u00e4gers einkommensteuerlich zu ber\u00fccksichtigen, da das Finanzamt den Kl\u00e4ger nicht als Gewerbetreibenden, sondern als blo\u00dfen Kapitalgeber einstufte und ein Abzug von Werbungskosten bei den Eink\u00fcnften aus Kapitalverm\u00f6gen nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n<h2>Bundesfinanzhof widerspricht dem Finanzamt<\/h2>\n<p>Doch der Bundesfinanzhof war anderer Meinung als das Finanzamt. Das Gericht hat entschieden, dass die verlorenen Aufwendungen des Kl\u00e4gers den Eink\u00fcnften aus Gewerbebetrieb zuzuordnen sind. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist die einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Einkunftsart, der die verlorenen Aufwendungen zuzuordnen sind, nach der Sichtweise des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt des Abschlusses der ma\u00dfgeblichen Vertr\u00e4ge vorzunehmen. Die besseren objektiv-r\u00fcckblickenden Erkenntnisse sind f\u00fcr die Qualifikation der Einkunftsart nicht ma\u00dfgeblich. In Anbetracht der unterzeichneten Vertr\u00e4ge \u00fcber den Kauf und den Betrieb der Blockheizkraftwerke durfte der Kl\u00e4ger vorliegend davon ausgehen, Gewerbetreibender zu sein. Als Gewerbetreibender kann man Verluste auch dann als vorweggenommene Betriebsausgaben zum Abzug bringen, wenn letzten Endes \u00fcberhaupt keine Einnahmen erwirtschaftet wurden.<\/p>\n<p>Dennoch hat der Bundesfinanzhof den Sachverhalt an das Finanzgericht M\u00fcnster zur\u00fcckverwiesen, weil dieses noch pr\u00fcfen muss, ob die beabsichtigte Investition des Kl\u00e4gers als Steuerstundungsmodell nach\u00a7 15b EStG zu werten ist. Das h\u00e4tte dann zur Folge, dass ein Abzug der Verluste nicht zul\u00e4ssig w\u00e4re.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 J\u00fcrgen Priewe<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gl\u00fcck im Ungl\u00fcck f\u00fcr die Opfer eines betr\u00fcgerischen Schneeballsystems. 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