{"id":4980,"date":"2018-04-19T17:04:34","date_gmt":"2018-04-19T15:04:34","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4980"},"modified":"2018-04-19T18:18:23","modified_gmt":"2018-04-19T16:18:23","slug":"erschuetterung-des-anscheinsbeweises-fuer-privatnutzung-eines-betrieblichen-fahrzeugs","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2018\/04\/19\/erschuetterung-des-anscheinsbeweises-fuer-privatnutzung-eines-betrieblichen-fahrzeugs\/","title":{"rendered":"Ersch\u00fctterung des Anscheinsbeweises f\u00fcr Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_83044605_XS.jpg\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4287\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_83044605_XS-300x200.jpg\" alt=\"\u00a9 Phase4Photography\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_83044605_XS-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_83044605_XS.jpg 424w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a>Der Beweis des ersten Anscheins spricht daf\u00fcr, dass ein betriebliches Fahrzeug, welches zur Privatnutzung zur Verf\u00fcgung steht, auch tats\u00e4chlich privat genutzt wird und dementsprechend versteuert werden muss. Laut eines aktuellen Urteils des Finanzgerichts M\u00fcnster (FG M\u00fcnster, Urteil vom 21. M\u00e4rz 2018, Az. 7 K 388\/17 G,U,F) kann aber der f\u00fcr die Privatnutzung eines im Betriebsverm\u00f6gen einer Personengesellschaft gehaltenen Fahrzeugs sprechende Anscheinsbeweis durch weitere Fahrzeuge im Privatverm\u00f6gen der Gesellschafter ersch\u00fcttert werden.<!--more--><\/p>\n<h2>Finanzamt setzte privaten Nutzungsanteil nach der 1 %-Regelung an<\/h2>\n<p>Geklagte hatte in dem vorliegenden Fall eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter ein Vater und seine zwei S\u00f6hne waren. Im Betriebsverm\u00f6gen dieser Gesellschaft befand sich ein BMW X3, der von verschiedenen Mitarbeitern f\u00fcr Technikereins\u00e4tze, Boteng\u00e4nge, Auslieferungen und als Ersatzfahrzeug genutzt wurde. Es wurde im strittigen Zeitraum kein Fahrtenbuch f\u00fcr den BMW X3 gef\u00fchrt. Dem Vater, der zusammen mit seiner Ehegattin in unmittelbarer N\u00e4he zum Betriebsgel\u00e4nde wohnt, standen im Streitzeitraum zun\u00e4chst ein Mercedes S 420 und danach ein BMW 750 Ld f\u00fcr private Fahrten zur Verf\u00fcgung. Seine Ehegattin nutzte, bis sie aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden nicht mehr in der Lage war Auto zu fahren, einen BMW Z4. Ein Sohn war ledig und wohnte unter derselben Adresse wie seine Eltern. Ihm stand w\u00e4hrend des gesamten Streitzeitraums ein BMW 320d Touring f\u00fcr private Fahrten zur Verf\u00fcgung, den er zuerst alleine nutzte und sp\u00e4ter mit den anderen Familienmitgliedern teilte. Ab diesem Zeitpunkt fuhr er zus\u00e4tzlich einen BMW Z4. Der andere Sohn war verheiratet und wohnte zusammen mit seiner Ehefrau rund 7 km vom Betriebsgel\u00e4nde der Personengesellschaft entfernt. Er fuhr privat einen BMW 530d Touring und seine Frau zuerst einen Opel Corsa und sp\u00e4ter einen Citro\u00ebn C3.<\/p>\n<p>Vom Finanzamt wurde f\u00fcr den BMW X3 aus dem Betriebsverm\u00f6gen der Personengesellschaft ein Privatnutzungsanteil angesetzt. Diesen ermittelte das Finanzamt sowohl f\u00fcr Zwecke der Ertragsteuern als auch f\u00fcr die Umsatzsteuer nach der 1 %-Regelung. Dagegen klagte die Personengesellschaft nach erfolglosem Einspruch mit der Begr\u00fcndung, dass allen Gesellschaftern gen\u00fcgend Fahrzeuge zur Verf\u00fcgung gestanden h\u00e4tten, die dem Betriebsfahrzeug in Status und Gebrauchswert zumindest vergleichbar seien.<\/p>\n<h2>Allen Gesellschaften standen in Status und Gebrauchswert vergleichbare Fahrzeuge zur Verf\u00fcgung<\/h2>\n<p>Das Finanzgericht M\u00fcnster folgte dieser Argumentation und gab der Klage der Personengesellschaft in vollem Umfang statt. Das Gericht war der \u00dcberzeugung, dass der BMW X3 tats\u00e4chlich nicht privat genutzt worden ist, weil den Gesellschaftern im strittigen Zeitraum in Status und Gebrauchswert zumindest vergleichbare Fahrzeuge zur Verf\u00fcgung gestanden haben. Dazu erkl\u00e4rten die Richter, dass es sich bei den Fahrzeugen Mercedes S 420, BMW 750 Ld und BMW 530d Touring um ger\u00e4umige Modelle der Mittel- und Oberklasse handele und auch der BMW 320d Touring biete aufgrund seines Ladevolumens als Kombilimousine ein hohes Ma\u00df an Funktionalit\u00e4t.<\/p>\n<p>Soweit dem ledigen Sohn der letztgenannte Wagen nicht w\u00e4hrend des gesamten Streitzeitraums uneingeschr\u00e4nkt zur Verf\u00fcgung gestanden habe, m\u00fcsse aber ber\u00fccksichtigt werden, dass er zus\u00e4tzlich einen BMW Z4 nutzen konnte. Au\u00dferdem h\u00e4tte er im Bedarfsfall auf ein ger\u00e4umiges Fahrzeug seines Vaters zugreifen k\u00f6nnen, da er unter derselben Adresse wie seine Eltern wohnte. Dies gilt auch f\u00fcr die Mutter f\u00fcr die Zeitr\u00e4ume, in denen sie noch Auto fahren konnte. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung k\u00f6nne zudem davon ausgegangen werden, dass die 7 km vom Betriebsgel\u00e4nde entfernt lebende Ehefrau des verheirateten Sohnes nicht auf den betrieblichen BMW X3 zugegriffen hat.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 Phase4Photography<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Beweis des ersten Anscheins spricht daf\u00fcr, dass ein betriebliches Fahrzeug, welches zur Privatnutzung zur Verf\u00fcgung steht, auch tats\u00e4chlich privat genutzt wird und dementsprechend versteuert werden muss. Laut eines aktuellen Urteils des Finanzgerichts M\u00fcnster (FG M\u00fcnster, Urteil vom 21. 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