{"id":4977,"date":"2018-04-18T08:00:41","date_gmt":"2018-04-18T06:00:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4977"},"modified":"2018-04-18T03:37:52","modified_gmt":"2018-04-18T01:37:52","slug":"kein-sonderausgabenabzug-fuer-selbst-getragene-krankheitskosten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2018\/04\/18\/kein-sonderausgabenabzug-fuer-selbst-getragene-krankheitskosten\/","title":{"rendered":"Kein Sonderausgabenabzug f\u00fcr selbst getragene Krankheitskosten"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Fotolia_67648657_XS.jpg\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4216\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Fotolia_67648657_XS-300x200.jpg\" alt=\"Doktor Patient Arzt \u00c4rztin Patientin Krankheit Krankenversicherung\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Fotolia_67648657_XS-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Fotolia_67648657_XS.jpg 424w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a>Die Beitr\u00e4ge an die Krankenversicherung zur Erlangung des Basisversicherungsschutzes k\u00f6nnen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Demgegen\u00fcber sind laut eines aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 29. November 2017, Az. X R 3\/16) die Krankheitskosten, die von einem privat krankenversicherten Steuerpflichtigen selbst getragen werden, um dadurch die Voraussetzungen f\u00fcr eine Beitragsr\u00fcckerstattung zu schaffen, nicht als Sonderausgaben absetzbar.<!--more--><\/p>\n<h2>Kl\u00e4ger erhielten Beitragsr\u00fcckerstattung von der Krankenversicherung<\/h2>\n<p>In dem hier verhandelten Verfahren hatten die beiden verheirateten Kl\u00e4ger, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden, Beitr\u00e4ge an ihre privaten Krankenversicherungen zur Erlangung des Basisversicherungsschutzes entrichtet. Die Kl\u00e4ger hatten au\u00dferdem Krankheitskosten in H\u00f6he von 634,53 Euro selbst getragen und nicht bei ihrer Krankenversicherung geltend gemacht, um in den Genuss einer Beitragsr\u00fcckerstattung zu gelangen. In ihrer Einkommensteuererkl\u00e4rung f\u00fcr das Streitjahr 2013 k\u00fcrzten die Kl\u00e4ger zwar die gezahlten Krankenversicherungsbeitr\u00e4ge, die als Sonderausgaben angesetzt werden k\u00f6nnen, um die erhaltene Beitragsr\u00fcckerstattung, minderten diese Erstattung aber um die selbst getragenen Krankheitskosten, weil sie insoweit wirtschaftlich belastet seien. Das Finanzamt war anderer Meinung und k\u00fcrzte die Versicherungsbeitr\u00e4ge zwar um die erhaltenen Beitragsr\u00fcckerstattungen, ohne allerdings die selbst getragenen Krankheitskosten der Kl\u00e4ger als Sonderausgaben zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<h2>Krankheitskosten stehen nicht in Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes<\/h2>\n<p>Die dagegengerichtete Klage des Ehepaares blieb ohne Erfolg. Der Bundesfinanzhof kam wie auch schon die Vorinstanz zu dem Ergebnis, dass die von dem Ehepaar selbst getragenen Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben steuermindernd zu ber\u00fccksichtigen sind. Nach Auffassung des Gerichts k\u00f6nnen nur die Ausgaben als Beitr\u00e4ge zur Krankenversicherung zum Abzug gebracht werden, die im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen und damit letztlich der Vorsorge dienen.<\/p>\n<p>Dabei verwiesen die Richter auf ein fr\u00fcheres Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 01. Juni 2016, Az. X R 43\/14), wonach die vom Steuerpflichtigen getragenen Selbst- bzw. Eigenbeteiligungen keine Beitr\u00e4ge zu einer Versicherung darstellen. Bei den selbst getragenen Krankheitskosten werde zwar anders als bei der Selbstbeteilung nicht bereits im Vorfeld verbindlich auf einen Versicherungsschutz verzichtet, sondern der Versicherte kann sich bei Vorliegen der konkreten Krankheitskosten entscheiden, ob er sie selbst tragen will, um die Beitragsr\u00fcckerstattung zu bekommen. Doch das \u00e4ndert nichts an der Tatsache, dass in beiden Konstellationen der Versicherte die Krankheitskosten nicht trage, um den Versicherungsschutz als solchen zu erlangen, so die Richter.<\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof musste im vorliegenden Fall nicht dar\u00fcber entscheiden, ob die von den Kl\u00e4gern selbst getragenen Krankheitskosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung nach \u00a7 33 EStG anzuerkennen gewesen w\u00e4ren, da die Krankheitskosten der Kl\u00e4ger im Streitjahr die zumutbare Eigenbelastung ohnehin nicht \u00fcberstiegen h\u00e4tten, so dass ein Abzug schon aus diesem Grund nicht in Betracht kam.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 Photographee.eu &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Beitr\u00e4ge an die Krankenversicherung zur Erlangung des Basisversicherungsschutzes k\u00f6nnen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. 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