{"id":4975,"date":"2018-04-17T08:00:39","date_gmt":"2018-04-17T06:00:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4975"},"modified":"2018-04-17T06:30:08","modified_gmt":"2018-04-17T04:30:08","slug":"verlaengerung-der-festsetzungsfrist-bei-steuerhinterziehung-durch-miterben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2018\/04\/17\/verlaengerung-der-festsetzungsfrist-bei-steuerhinterziehung-durch-miterben\/","title":{"rendered":"Verl\u00e4ngerung der Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung durch Miterben"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_58702863_XS.jpg\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4085\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_58702863_XS-300x200.jpg\" alt=\"\u00a9 apops - Fotolia.com\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_58702863_XS-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_58702863_XS.jpg 424w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a>Falls der Erblasser aufgrund einer Demenzerkrankung Kapitaleink\u00fcnfte nicht erkl\u00e4rt hat, und einer der Erben davon Kenntnis hatte, begeht er selbst eine Steuerhinterziehung. Diese Steuerhinterziehung f\u00fchrt zu einer Verl\u00e4ngerung der Festsetzungsfrist auf zehn Jahre, die auch zu Lasten der Miterben geht, die von der Steuerhinterziehung nichts wussten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 29. August 2017, Az. VIII R 32\/15) hervor.<!--more--><\/p>\n<h2>Erblasserin hatte ausl\u00e4ndische Kapitaleink\u00fcnfte nicht angegeben<\/h2>\n<p>In dem vorliegenden Fall hat die Kl\u00e4gerin zusammen mit ihrer Schwester ihre verstorbene Mutter beerbt. Die Mutter der Kl\u00e4gerin hatte in den Jahren 1993 bis 1999 Kapitalertr\u00e4ge im Ausland erzielt, die sie jedoch nicht in ihren Steuererkl\u00e4rungen angegeben hatte. Als Folge einer Demenzerkrankung war die Mutter der Kl\u00e4gerin ab dem Jahr 1995 nicht mehr in der Lage, wirksame Steuererkl\u00e4rungen abzugeben. Bei der Erstellung der Steuererkl\u00e4rungen hatte die Schwester der Kl\u00e4gerin mitgewirkt. Diese muss sp\u00e4testens ab Eintritt des Erbanfalls Kenntnis davon gehabt haben, dass ihre Mutter ihre Kapitalertr\u00e4ge nicht in korrekter H\u00f6he angegeben hat. Vom Finanzamt wurden gegen\u00fcber der Kl\u00e4gerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der Erblasserin ge\u00e4nderte Steuerbescheide erlassen, in denen das Finanzamt die Steuer f\u00fcr die nicht erkl\u00e4rten Kapitaleink\u00fcnfte nachforderte.<\/p>\n<h2>Erben haften f\u00fcr die Steuerschulden des Erblassers<\/h2>\n<p>Dagegen wehrte sich die Kl\u00e4gerin erfolglos. Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Kl\u00e4gerin als Gesamtrechtsnachfolgerin ihrer verstorbenen Mutter die hinterzogene Einkommensteuer schuldet. In der Urteilsbegr\u00fcndung f\u00fchrten die Richter aus, dass die Erben als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers gem\u00e4\u00df \u00a7 1967 BGB f\u00fcr die Nachlassverbindlichkeiten haften. Darunter fallen gem\u00e4\u00df \u00a7 45 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) auch die Steuerschulden des Erblassers. Sind mehrere Erben vorhanden, haften diese f\u00fcr die Steuerschulden des Erblassers als Gesamtschuldner, so dass das Finanzamt die Rahmen seines pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessens jeden der Miterben f\u00fcr die gesamte Steuerschuld des Erblassers in Anspruch nehmen darf.<\/p>\n<h2>Bei Steuerhinterziehung verl\u00e4ngert sich die Festsetzungsfrist auf zehn Jahre<\/h2>\n<p>Weiterhin erkl\u00e4rten die Richter des Bundesfinanzhofs, dass die Steuererkl\u00e4rung zwar unwirksam sei, falls der Erblasser wie im vorliegenden Fall aufgrund einer Demenzerkrankung gesch\u00e4ftsunf\u00e4hig ist, aber die H\u00f6he der gesetzlich entstandenen Steuer \u00e4ndert sich dadurch nicht. Wenn ein Erbe vor oder nach dem Erbanfall Kenntnis davon erlangt, dass die Steuern des Erblassers zu niedrig festgesetzt wurden, ist er verpflichtet, die Einkommensteuererkl\u00e4rung des Erblassers zu berichtigen. Falls dies unterbleibt, macht sich der Erbe der Steuerhinterziehung schuldig. Diese Steuerhinterziehung hat eine Verl\u00e4ngerung der Festsetzungsfrist f\u00fcr die verk\u00fcrzte Steuer auf zehn Jahre zur Folge. Dabei betonten die Richter des Bundesfinanzhofs ausdr\u00fccklich, dass die Verl\u00e4ngerung der Festsetzungsfrist auf zehn Jahre auch die Miterben trifft, die weder selbst eine Steuerhinterziehung begangen haben noch von dieser wussten.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a0\u00a9 apops &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Falls der Erblasser aufgrund einer Demenzerkrankung Kapitaleink\u00fcnfte nicht erkl\u00e4rt hat, und einer der Erben davon Kenntnis hatte, begeht er selbst eine Steuerhinterziehung. 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