{"id":4972,"date":"2018-04-12T08:00:53","date_gmt":"2018-04-12T06:00:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4972"},"modified":"2018-04-11T05:00:02","modified_gmt":"2018-04-11T03:00:02","slug":"keine-klageerhebung-mit-einfacher-e-mail-ohne-qualifizierte-elektronische-signatur","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2018\/04\/12\/keine-klageerhebung-mit-einfacher-e-mail-ohne-qualifizierte-elektronische-signatur\/","title":{"rendered":"Keine Klageerhebung mit einfacher E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/arbeitszimmer.jpg\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4044\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/arbeitszimmer-300x225.jpg\" alt=\"\u00a9 J\u00fcrgen F\u00e4lchle - Fotolia.com\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/arbeitszimmer-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/arbeitszimmer.jpg 400w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a>Wenn ein Steuerpflichtiger gegen das Finanzamt klagen will, ist es erforderlich, dass die Klageschrift den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Formvorschriften gen\u00fcgt. Eine Klageerhebung mit einfacher E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur ist nicht zul\u00e4ssig. Das gilt auch dann, wenn der E-Mail eine vom Kl\u00e4ger unterschriebene Klageschrift im Anhang beigef\u00fcgt wurde, wie eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts K\u00f6ln (FG K\u00f6ln, Urteil vom 25. Januar 2018, Az. 10 K 2732\/17) zeigt.<!--more--><\/p>\n<h2>Klageschrift mit eingescannter Unterschrift im Anhang der E-Mail<\/h2>\n<p>In dem vorliegenden Fall stritten die beteiligten Parteien dar\u00fcber, ob der Kindergeldbezug des Kl\u00e4gers den Tatbestand der Steuerhinterziehung erf\u00fcllt. Nach erfolglosem Einspruch hatte der Kl\u00e4ger an dem Tag des Ablaufs der Klagefrist beim Finanzgericht K\u00f6ln per E-Mail ohne Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur Klage erhoben. Im Anhang der E-Mail befand sich eine PDF-Datei, die eine mit einer eingescannten Unterschrift des Kl\u00e4gers versehene Klageschrift enthielt. Die E-Mail des Kl\u00e4gers wurde inklusive der im Anhang befindlichen Datei im Finanzgericht ausgedruckt und in den Gesch\u00e4ftsgang gegeben.<\/p>\n<h2>Anforderungen an eine schriftliche Klageerhebung sind nicht erf\u00fcllt<\/h2>\n<p>Die Klage wurde vom 10. Senat des Finanzgerichts K\u00f6ln mangels Formwirksamkeit als unzul\u00e4ssig abgewiesen. Dazu f\u00fchrten die Richter aus, dass gem\u00e4\u00df \u00a7 64 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) die Klage beim Gericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Gesch\u00e4ftsstelle erhoben werden muss. Durch die Schriftform soll zum einen sichergestellt werden, dass der Inhalt der Erkl\u00e4rung und die erkl\u00e4rende Person hinreichend zuverl\u00e4ssig entnommen werden k\u00f6nnen. Zum anderen soll durch die Schriftform sichergestellt werden, dass es sich bei dem Schriftst\u00fcck nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern es mit Wissen und Wollen des Verfassers dem Gericht \u00fcbermittelt worden ist.<\/p>\n<p>Die Anforderungen an eine schriftliche Klageerhebung sind jedoch nicht erf\u00fcllt, wenn dem Gericht wie im vorliegenden Fall lediglich der Ausdruck einer Klageschrift vorliegt, die als PDF-Datei im Anhang einer einfachen elektronischen Nachricht (E-Mail) \u00fcbersendet wurde. Bei elektronischen Dokumenten wird die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur durch \u00a7 52a FGO vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Au\u00dferdem darf die Zul\u00e4ssigkeit einer Klageerhebung nicht davon abh\u00e4ngig sein, ob der Anhang einer E-Mail bei Gericht ausgedruckt wird oder nicht, so die Richter.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 J\u00fcrgen F\u00e4lchle &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn ein Steuerpflichtiger gegen das Finanzamt klagen will, ist es erforderlich, dass die Klageschrift den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Formvorschriften gen\u00fcgt. Eine Klageerhebung mit einfacher E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur ist nicht zul\u00e4ssig. 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