{"id":4970,"date":"2018-04-11T08:00:08","date_gmt":"2018-04-11T06:00:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4970"},"modified":"2018-04-11T02:40:22","modified_gmt":"2018-04-11T00:40:22","slug":"keine-steuerpflicht-bei-einloesung-von-xetra-gold-inhaberschuldverschreibungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2018\/04\/11\/keine-steuerpflicht-bei-einloesung-von-xetra-gold-inhaberschuldverschreibungen\/","title":{"rendered":"Keine Steuerpflicht bei Einl\u00f6sung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/zeit-geld.jpg\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4059\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/zeit-geld-300x210.jpg\" alt=\"\u00a9 imageteam - Fotolia.com\" width=\"300\" height=\"210\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/zeit-geld-300x210.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/zeit-geld.jpg 414w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a>Bei der Einl\u00f6sung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen, die dem Inhaber das Recht auf die Auslieferung von Gold gew\u00e4hren, f\u00e4llt grunds\u00e4tzlich keine Einkommensteuer an. Die Steuerfreiheit gilt auch dann, wenn zwischen der Einl\u00f6sung der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibung und deren Erwerb weniger als ein Jahr liegt, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 6. Februar 2018, Az. IX R 33\/17) zeigt.<!--more--><\/p>\n<p>Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen sind b\u00f6rsenf\u00e4hige Wertpapiere in Form einer nennwertlosen, in ihrer Laufzeit unbefristeten Inhaberschuldverschreibung, die dem Inhaber das Recht auf Auslieferung eines Gramms Gold gew\u00e4hren. Dieses Recht kann der Inhaber jederzeit, unter Einhaltung einer Lieferfrist von zehn Tagen, gegen\u00fcber der Hausbank geltend machen. Daneben besteht die M\u00f6glichkeit, die Wertpapiere an der B\u00f6rse zu verkaufen. Zur Besicherung und Erf\u00fcllbarkeit der Auslieferungsanspr\u00fcche der Inhaber sind die Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen jederzeit durch physisch hinterlegtes Gold zu mindestens 95 % gedeckt.<\/p>\n<h2>Kl\u00e4ger l\u00f6ste Inhaberschuldverschreibungen innerhalb eines Jahres ein<\/h2>\n<p>In der Vergangenheit hatte der Bundesfinanzhof (BFH, Urteile vom 12. Mai 2015, Az. VIII R 4\/15 und VIII R 35\/14) bereits entschieden, dass die zwischen dem Erwerb der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen und der Auslieferung des physischen Goldes eingetretene Wertsteigerung nicht zu steuerbaren Eink\u00fcnften aus Kapitalverm\u00f6gen f\u00fchrt, da die Schuldverschreibungen keine Kapitalforderungen verbriefen, sondern Anspr\u00fcche auf die Lieferung physischen Goldes. Jetzt versuchte das Finanzamt auf andere Weise, Steuern bei der Einl\u00f6sung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen einzutreiben. Vor Gericht stritten der Steuerpflichtige und das Finanzamt diesmal dar\u00fcber, ob die zwischen dem Erwerb der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen und der Auslieferung des physischen Goldes eingetretene Wertsteigerung als Eink\u00fcnfte aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften zu versteuern ist, wenn zwischen Erwerb und Einl\u00f6sung weniger als ein Jahr vergangen ist.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger in dem hier verhandelten Verfahren hatte im Februar 2011 insgesamt 1.000 Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen zum Preis von 33.556 Euro gekauft. Er lie\u00df sich das durch die Inhaberschuldverschreibungen verbriefte Gold innerhalb eines Jahres nach dem Kauf physisch aush\u00e4ndigen. Die Wertsteigerung im Zeitraum zwischen dem Erwerb der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen und der Auslieferung des physischen Goldes wurde vom Finanzamt als Eink\u00fcnfte aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften nach \u00a7 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG besteuert.<\/p>\n<h2>Eink\u00fcnfte aus einem privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft liegen nicht vor<\/h2>\n<p>Die dagegengerichtete Klage war erfolgreich. Nachdem zuvor bereits das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. September 2017, Az. 5 K 152\/16) der Klage stattgegeben hatte, wurde das Urteil nun auch im Revisionsverfahren vom Bundesfinanzhof best\u00e4tigt. Der Bundesfinanzhof kam wie zuvor auch das Finanzgericht zu dem Ergebnis, dass der Kl\u00e4ger durch die innerhalb eines Jahres nach Anschaffung der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen erfolgte Einl\u00f6sung und Auslieferung des physischen Goldes keine Ver\u00e4u\u00dferungen im Sinne des \u00a7 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG realisiert hat.<\/p>\n<p>Daf\u00fcr mangelt es im vorliegenden Fall an einer entgeltlichen \u00dcbertragung der angeschafften Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen, da der Kl\u00e4ger nur seinen verbrieften Anspruch auf die Lieferung des Goldes eingel\u00f6st und gegen R\u00fcckgabe der Inhaberschuldverschreibungen sein physisches Gold erhalten hat, erkl\u00e4rte das Gericht. Die wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit des Kl\u00e4gers hat sich durch die Einl\u00f6sung der Inhaberschuldverschreibungen nicht erh\u00f6ht, weil er auch in der Folge das Risiko eines sinkenden Goldpreises zu tragen hatte. Das ausgelieferte Gold befand sich im Eigentum des Kl\u00e4gers und wurde in seinem Bankdepot aufbewahrt. Eine Verkauf des gelieferten Goldes fand nicht statt.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 imageteam &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei der Einl\u00f6sung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen, die dem Inhaber das Recht auf die Auslieferung von Gold gew\u00e4hren, f\u00e4llt grunds\u00e4tzlich keine Einkommensteuer an. Die Steuerfreiheit gilt auch dann, wenn zwischen der Einl\u00f6sung der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibung und deren Erwerb weniger als ein Jahr liegt, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 6. Februar 2018, Az. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4970"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/6"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4970"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4970\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4971,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4970\/revisions\/4971"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4970"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4970"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4970"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}