{"id":4896,"date":"2018-01-18T08:00:37","date_gmt":"2018-01-18T07:00:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4896"},"modified":"2018-01-18T04:09:35","modified_gmt":"2018-01-18T03:09:35","slug":"kosten-fuer-heterologe-kuenstliche-befruchtung-auch-in-einer-gleichgeschlechtlichen-partnerschaft-als-aussergewoehnliche-belastung-absetzbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2018\/01\/18\/kosten-fuer-heterologe-kuenstliche-befruchtung-auch-in-einer-gleichgeschlechtlichen-partnerschaft-als-aussergewoehnliche-belastung-absetzbar\/","title":{"rendered":"Kosten f\u00fcr heterologe k\u00fcnstliche Befruchtung auch in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung absetzbar"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Fotolia_67648657_XS.jpg\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4216\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Fotolia_67648657_XS-300x200.jpg\" alt=\"Doktor Patient Arzt \u00c4rztin Patientin Krankheit Krankenversicherung\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Fotolia_67648657_XS-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Fotolia_67648657_XS.jpg 424w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a>Nachdem der Bundestag die Ehe f\u00fcr gleichgeschlechtliche Paare verabschiedet hat, steht diesen nun die M\u00f6glichkeit offen, ein Kind zu adoptieren. F\u00fcr gleichgeschlechtliche Paare, die ihren Kinderwunsch nicht durch eine Adoption, sondern mit Hilfe einer k\u00fcnstlichen Befruchtung realisieren wollen, hat der Bundesfinanzhof jetzt ein richtungsweisendes Urteil (BFH, Urteil vom 5. Oktober 2017, Az. VI R 47\/15) gef\u00e4llt.<!--more--><\/p>\n<h2>Kl\u00e4gerin lie\u00df In-vitro-Fertilisation in d\u00e4nischer Klinik durchf\u00fchren<\/h2>\n<p>Die Kl\u00e4gerin in dem hier verhandelten Verfahren lebte im Streitjahr 2011 in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Die Kl\u00e4gerin konnte wegen ihrer Unfruchtbarkeit auf nat\u00fcrlichem Wege nicht schwanger werden. Um ihren Kinderwunsch trotzdem realisieren zu k\u00f6nnen, entschloss sie sich zu einer k\u00fcnstlichen Befruchtung mit Samen eines anonymen Spenders (heterologe k\u00fcnstliche Befruchtung). Im Streitjahr lie\u00df die Kl\u00e4gerin eine In-vitro-Fertilisation unter Verwendung von Samenzellen eines anonymen Spenders in einer d\u00e4nischen Klinik, die der Kontrolle der d\u00e4nischen Gesundheitsbeh\u00f6rden unterlag, durchf\u00fchren. Vor und nach dieser Behandlung musste die Kl\u00e4gerin Medikamente einnehmen.<\/p>\n<h2>Kl\u00e4gerin machte Behandlungskosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung geltend<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Behandlung, die Medikamente sowie f\u00fcr Fahrt und \u00dcbernachtung in D\u00e4nemark fielen insgesamt Kosten in H\u00f6he von rund 8.500 Euro an. Diese Ausgaben machte die Kl\u00e4gerin in ihrer Einkommensteuererkl\u00e4rung f\u00fcr das Streitjahr 2011 als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung steuerlich geltend. Das Finanzamt weigerte sich jedoch, die von Kl\u00e4gerin geltend gemachten Aufwendungen als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung anzuerkennen. Nach Meinung des Finanzamts k\u00f6nnen die Aufwendungen der Kl\u00e4gerin f\u00fcr die k\u00fcnstliche Befruchtung nicht als Krankheitskosten ber\u00fccksichtigt werden, da die Ma\u00dfnahme nicht in \u00dcbereinstimmung mit den Richtlinien der \u00e4rztlichen Berufsordnungen vorgenommen worden sei.<\/p>\n<p>Die dagegengerichtete Klage wurde zun\u00e4chst vom Finanzgericht M\u00fcnster (FG M\u00fcnster, Urteil vom 23. Juli 2015, Az. 6 K 93\/13 E) in erster Instanz abgewiesen. Doch der Bundesfinanzhof war der Ansicht, dass das Finanzgericht, die von der Kl\u00e4gerin in Zusammenhang mit der k\u00fcnstlichen Befruchtung getragenen Aufwendungen zu Unrecht nicht als zwangsl\u00e4ufig eingestuft hat, und hob deshalb das Urteil der Vorinstanz im Revisionsverfahren auf. Dazu erkl\u00e4rten die Richter, dass die Aufwendungen einer empf\u00e4ngnisunf\u00e4higen Frau f\u00fcr eine heterologe k\u00fcnstliche Befruchtung durch In-vitro-Fertilisation als Krankheitskosten zu einer au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastung f\u00fchren. Dem steht nach Ansicht des Gerichts auch nicht entgegen, dass die Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt.<\/p>\n<h2>Behandlung wurde in \u00dcbereinstimmung mit den Richtlinien der \u00e4rztlichen Berufsordnungen vorgenommen<\/h2>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die Anerkennung von Behandlungskosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen ist, dass die den Aufwendungen zugrunde liegende Behandlung mit der innerstaatlichen Rechtsordnung im Einklang steht. Demnach k\u00f6nnen Ma\u00dfnahmen zur Sterilit\u00e4tsbehandlung nur als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung anerkannt werden, wenn sie in \u00dcbereinstimmung mit den Richtlinien der \u00e4rztlichen Berufsordnungen vorgenommen werden. Diese Voraussetzung war nach Einsch\u00e4tzung des Gerichts in dem vorliegenden Fall erf\u00fcllt, weil die Richtlinien der \u00e4rztlichen Berufsordnungen mehrerer Bundesl\u00e4nder der bei der Kl\u00e4gerin vorgenommenen Kinderwunschbehandlung nicht entgegenstanden. Die der Kl\u00e4gerin entstandenen Behandlungskosten sind auch in vollem Umfang abzugsf\u00e4hig. Eine Aufteilung der Kosten ist nicht erforderlich, da die Aufwendungen insgesamt dazu dienten, die Fertilit\u00e4tsst\u00f6rung der Kl\u00e4gerin auszugleichen.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 Photographee.eu &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachdem der Bundestag die Ehe f\u00fcr gleichgeschlechtliche Paare verabschiedet hat, steht diesen nun die M\u00f6glichkeit offen, ein Kind zu adoptieren. 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