{"id":4858,"date":"2017-12-07T08:00:19","date_gmt":"2017-12-07T07:00:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4858"},"modified":"2017-12-12T01:12:43","modified_gmt":"2017-12-12T00:12:43","slug":"keine-verlaengerung-des-kindergeldanspruchs-bei-einsatz-im-katastrophenschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2017\/12\/07\/keine-verlaengerung-des-kindergeldanspruchs-bei-einsatz-im-katastrophenschutz\/","title":{"rendered":"Keine Verl\u00e4ngerung des Kindergeldanspruchs bei Einsatz im Katastrophenschutz"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4278\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_62277930_XS-300x169.jpg\" alt=\"\u00a9 J\u00fcrgen Priewe\" width=\"300\" height=\"169\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_62277930_XS-300x169.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_62277930_XS.jpg 462w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Mit dem Bezug von Kindergeld oder der alternativen Inanspruchnahme des steuerlichen Kinderfreibetrags ist f\u00fcr die Eltern normalerweise sp\u00e4testens dann Schluss, wenn ihr Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Falls das Kind allerdings Zivildienst und Wehrdienst abgeleistet hat, sieht das Gesetz eine Verl\u00e4ngerung des Anspruchs auf Kindergeld auch \u00fcber das 25. Lebensjahr hinaus vor. Eine derartige Verl\u00e4ngerung des Kindergeldanspruchs ist hingegen nicht zu gew\u00e4hren, wenn das Kind im Katastrophenschutz t\u00e4tig war. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Saarland (FG Saarland, Urteil vom 15. Februar 2017, Az. 2 K 1200\/16) hervor.<!--more--><\/p>\n<h2>Sohn des Kl\u00e4gers arbeitete neben dem Studium im Katastrophenschutz<\/h2>\n<p>Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein Vater, dessen im Jahr 1987 geborener Sohn nach seiner schulischen Ausbildung ein Medizinstudium absolvierte. W\u00e4hrend des Studiums arbeitet der Sohn des Kl\u00e4gers auch noch im Katastrophenschutz. Im Herbst 2013 schloss der Sohn sein Medizinstudium mit der Approbation ab. Die beklagte Familienkasse hob aber mit Bescheid vom 15. Januar 2013 die Kindergeldfestsetzung bereits ab Dezember 2012 unter Hinweis darauf auf, dass der Sohn des Kl\u00e4gers im November 2012 das 25. Lebensjahr vollendet habe. Der Kl\u00e4ger wollte erreichen, dass das Kindergeld auch \u00fcber das 25. Lebensjahr des Sohnes hinaus weitergezahlt wird mit der Begr\u00fcndung, dass die studienbegleitende T\u00e4tigkeit im Katastrophenschutz zu einer Verz\u00f6gerung des Studiums gef\u00fchrt habe. Der Kl\u00e4ger argumentiert damit, dass der Einsatz im Katastrophenschutz mit den anderen Ersatzdiensten des \u00a7 32 Abs. 5 Satz 1 EStG gleichzustellen sei, da der Einsatz im Katastrophenschutz ebenfalls eine Freistellung von der Wehrpflicht bewirke.<\/p>\n<h2>Verl\u00e4ngerung des Kindergeldanspruchs nach \u00a7 32 Abs. 5 EStG kommt nicht in Betracht<\/h2>\n<p>Doch seine Klage blieb ohne Erfolg. Das Finanzgericht Saarland kam zu dem Ergebnis, dass im vorliegenden Fall eine Verl\u00e4ngerung des Kindergeldanspruchs \u00fcber das 25. Lebensjahr des Kindes hinaus gem\u00e4\u00df \u00a7 32 Abs. 5 EStG nicht in Betracht kommt. Dazu f\u00fchrten die Richter aus, dass der Dienst im Katastrophenschutz nicht im Katalog des \u00a7 32 Abs. 5 Satz 1 EStG aufgef\u00fchrt ist. F\u00fcr eine analoge Anwendung des Verl\u00e4ngerungstatbestandes des \u00a7 32 Abs. 5 Satz 1 EStG bei Ableistung eines Dienstes im Katastrophenschutz besteht nach Ansicht des Gerichts kein Raum. Denn der entscheidende Unterschied besteht darin, dass die Eltern eines Zivildienst oder Wehrdienst leistenden Kindes f\u00fcr die Dauer des Dienstes regelm\u00e4\u00dfig keinen Anspruch auf Kindergeld haben, w\u00e4hrend die Eltern eines den Dienst im Katastrophenschutz leistenden Kindes auch f\u00fcr die Zeit des Dienstes Kindergeld beanspruchen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Unterhaltsleistungen an Kinder als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen nach \u00a7 33a Abs. 1 EStG absetzbar<\/h2>\n<p>Hinzukommt, dass eine Nichtgew\u00e4hrung des Kindergelds bzw. Kinderfreibetrags \u00fcber das 25. Lebensjahr hinaus nicht zwangsl\u00e4ufig zu finanziellen Nachteilen f\u00fchren muss. Denn Eltern k\u00f6nnen Unterhaltsleistungen an ein noch in einer Ausbildung befindliches Kind, f\u00fcr das kein Anspruch auf Kindergeld besteht, als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen nach \u00a7 33a Abs. 1 EStG steuerlich geltend machen, was sich mitunter finanziell g\u00fcnstiger auswirkt als das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 J\u00fcrgen Priewe<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem Bezug von Kindergeld oder der alternativen Inanspruchnahme des steuerlichen Kinderfreibetrags ist f\u00fcr die Eltern normalerweise sp\u00e4testens dann Schluss, wenn ihr Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Falls das Kind allerdings Zivildienst und Wehrdienst abgeleistet hat, sieht das Gesetz eine Verl\u00e4ngerung des Anspruchs auf Kindergeld auch \u00fcber das 25. Lebensjahr hinaus vor. Eine derartige [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4858"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/6"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4858"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4858\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4867,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4858\/revisions\/4867"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4858"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4858"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4858"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}