{"id":4822,"date":"2017-05-29T08:00:25","date_gmt":"2017-05-29T06:00:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4822"},"modified":"2017-05-30T09:10:39","modified_gmt":"2017-05-30T07:10:39","slug":"vergabe-von-liegerechten-in-einem-urnenbegraebniswald-ist-umsatzsteuerfrei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2017\/05\/29\/vergabe-von-liegerechten-in-einem-urnenbegraebniswald-ist-umsatzsteuerfrei\/","title":{"rendered":"Vergabe von Liegerechten in einem Urnenbegr\u00e4bniswald ist umsatzsteuerfrei"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4219\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Fotolia_65610401_XS-300x200.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Fotolia_65610401_XS-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Fotolia_65610401_XS.jpg 424w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Bei der Vergabe von Liegerechten in einem Urnenbegr\u00e4bniswald handelt es sich um eine beg\u00fcnstigte Vermietungsleistung im Sinne des \u00a7 4 Nr. 12a UStG, die von der Umsatzsteuer befreit ist. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. November 2016, Az. 4 K 36\/14) hervor.<!--more--><\/p>\n<h2>Kl\u00e4ger bot zus\u00e4tzlich zu den Liegerechten im Urnenbegr\u00e4bniswald auch Bestattungsleistungen an<\/h2>\n<p>Vor Gericht stritten der Steuerpflichtige und das Finanzamt dar\u00fcber, ob f\u00fcr die vom Kl\u00e4ger angebotene Leistung, die Vergabe von Liegerechten in einem Urnenbegr\u00e4bniswald, die Steuerbefreiungsvorschrift nach\u00a7 4 Nr. 12a UStG anzuwenden ist. Der Kl\u00e4ger in dem vorliegenden Fall war Eigent\u00fcmer eines Grundst\u00fccks, das als Urnenbegr\u00e4bniswald genutzt wurde. Im Rahmen seines Gesch\u00e4ftsbetriebs bot der Kl\u00e4ger zwei verschiedene Leistungen an. Auf der einen Seite die Vergabe von Liegerechten in diesem Urnenbegr\u00e4bniswald, wobei den Kunden ein Nutzungsrecht zur Beisetzung der Asche an einem Familien- oder Gruppenbaum mit anschlie\u00dfender Liegezeit f\u00fcr Zeitr\u00e4ume von 20 bis 99 Jahren einger\u00e4umt wurde. Die Vergabe der Liegerechte war auch mit einigen zus\u00e4tzlichen Nebenleistungen wie etwa der Baumpflege, der Unterhaltung des Waldes, Kennzeichnungen an den B\u00e4umen, der Unterhaltung der Wege und Parkpl\u00e4tze sowie der Verwaltung einer Ruhest\u00e4ttendatenbank verbunden. Die zweite vom Kl\u00e4ger angebotene Leistung bestand aus T\u00e4tigkeiten in Zusammenhang mit der Beisetzung von Verstorbenen. Diese Bestattungsleistungen wurden vom Kl\u00e4ger optional angeboten und mussten nicht zwangsl\u00e4ufig zusammen mit dem Erwerb eines Liegerechts in Anspruch genommen werden.<\/p>\n<h2>Trennung in steuerpflichtige Bestattungsleistungen und steuerbefreite Vermietungsleistungen<\/h2>\n<p>Das Finanzgericht Schleswig-Holstein stellte sich in diesem Streitfall auf die Seite des Steuerpflichtigen und damit gegen das Finanzamt. Denn die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass f\u00fcr die Vergabe der Liegerechte in dem Urnenbegr\u00e4bniswald die Steuerbefreiung nach \u00a7 4 Nr. 12a UStG zu gew\u00e4hren ist. Dazu erkl\u00e4rten die Richter, dass die beiden vom Kl\u00e4ger angebotenen Leistungen aus steuerlicher Sicht getrennt betrachtet werden m\u00fcssen. Zum einen die Bestattungsleistungen, die steuerpflichtig sind. Zum anderen die Vergabe der Liegerechte in dem Urnenbegr\u00e4bniswald, zu der die Zusatzleistungen wie etwa Baumpflege, Kennzeichnung der B\u00e4ume und die Pflege des Waldes als unselbstst\u00e4ndige Nebenleistungen geh\u00f6rten. Der pr\u00e4gende Charakter dieser Leistung liege aber in der zeitlich befristeten \u00dcberlassung einer Grundst\u00fccksfl\u00e4che, mit der Konsequenz, dass es sich hier um eine steuerlich beg\u00fcnstigte Vermietungsleistung im Sinne des \u00a7 4 Nr. 12a UStG handelt.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 jes2uphoto &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei der Vergabe von Liegerechten in einem Urnenbegr\u00e4bniswald handelt es sich um eine beg\u00fcnstigte Vermietungsleistung im Sinne des \u00a7 4 Nr. 12a UStG, die von der Umsatzsteuer befreit ist. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. 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