{"id":4820,"date":"2017-05-26T08:00:37","date_gmt":"2017-05-26T06:00:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4820"},"modified":"2017-05-26T04:33:49","modified_gmt":"2017-05-26T02:33:49","slug":"dienststelle-als-erste-taetigkeitsstaette-eines-streifenpolizisten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2017\/05\/26\/dienststelle-als-erste-taetigkeitsstaette-eines-streifenpolizisten\/","title":{"rendered":"Dienststelle als erste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte eines Streifenpolizisten"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4279\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_62538941_XS-300x200.jpg\" alt=\"\u00a9 PhotographyByMK\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_62538941_XS-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_62538941_XS.jpg 424w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Nach dem neuen Reisekostenrecht ist bei einem Polizisten im Streifendienst die Dienststelle als erste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte zu bewerten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen (FG Niedersachsen, Urteil vom 24. April 2017, Az. 2 K 168\/16) hervor. Daraus resultiert, dass ein Streifenpolizist die Fahrtkosten vom Wohnort zur Dienststelle nur in H\u00f6he der Entfernungspauschale steuerlich geltend machen kann. Au\u00dferdem ist f\u00fcr eine steuerliche Ber\u00fccksichtigung der Mehraufwendungen f\u00fcr Verpflegung bei dienstbedingter Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit eine ununterbrochene Abwesenheit von mindestens 8 Stunden von der Dienststelle erforderlich.<!--more--><\/p>\n<p>Weil sie nach der damaligen Rechtslage vor der Reform des Reisekostenrechts im Jahr 2014 keine regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte hatten, konnten Polizisten im Streifendienst die Kosten f\u00fcr Fahrten zum Polizeirevier nach Reisekostengrunds\u00e4tzen mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer abrechnen. Au\u00dferdem konnten sie bei dienstbedingter Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit mit Abwesenheit vom Wohnort Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. Das Finanzgericht Niedersachsen musste sich nun mit der Frage besch\u00e4ftigen, ob dies auch nach der neuen Rechtslage nach der Reform des Reiskostenrechts im Jahr 2014 noch gilt. Denn die Reform des Reisekostenrechts f\u00fchrte dazu, dass der Begriff der regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitsst\u00e4tte durch die neue gesetzliche Definition der ersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte nach \u00a7 9 Abs. 4 EStG ersetzt wurde.<\/p>\n<h2>Finanzamt versagt Kl\u00e4ger den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen<\/h2>\n<p>Der Kl\u00e4ger in dem vorliegenden Fall ist seit dem Jahr 2004 als Polizeibeamter im Streifendienst t\u00e4tig. Der Kl\u00e4ger war Angeh\u00f6riger einer Polizeiinspektion, welche er arbeitst\u00e4glich zur Entgegennahme bzw. Abgabe des Dienstfahrzeugs, f\u00fcr Einsatzbesprechungen und zur Erledigung von Schreibarbeiten aufsuchte. In seiner Einkommensteuererkl\u00e4rung f\u00fcr das Streitjahr 2014 machte der Kl\u00e4ger Verpflegungsmehraufwendungen f\u00fcr die Tage seiner Einsatzt\u00e4tigkeit im Streifendienst steuerlich geltend. Doch das Finanzamt versagte dem Kl\u00e4ger den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit, da der Kl\u00e4ger keinen Nachweis f\u00fcr seine ununterbrochene Abwesenheit von der Dienststelle erbracht hatte. Die Fahrtkosten des Kl\u00e4gers f\u00fcr die Fahrten zur Polizeidienststelle wurden vom Finanzamt lediglich in H\u00f6he der Entfernungspauschale mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<h2>Fahrkosten zur Dienststelle nur \u00fcber die Entfernungspauschale abrechenbar<\/h2>\n<p>Die dagegengerichtete Klage des Streifenpolizisten blieb ohne Erfolg. Das Finanzamt kam zu dem Ergebnis, dass das Finanzamt, dem Kl\u00e4ger zur Recht den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit verweigert hat und seine Fahrkosten nur in H\u00f6he der Entfernungspauschale ber\u00fccksichtigt hat. In der Urteilsbegr\u00fcndung f\u00fchrten die Richter aus, dass die unbefristete Zuordnung eines Polizisten im Streifendienst zu seiner Dienststelle und die dortige Vornahme von Hilfs- und\/oder Nebent\u00e4tigkeiten eine erste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte im Sinne des \u00a7 9 Abs. 4 EStG begr\u00fcndet. Nach dem neuen Reisekostenrecht stand dem Kl\u00e4ger f\u00fcr Fahrten zwischen Wohnort und erster T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte nur die Entfernungspauschale zu. F\u00fcr den Abzug von Mehraufwendungen f\u00fcr Verpflegung h\u00e4tte der Kl\u00e4ger eine ununterbrochene Abwesenheit von 8 Stunden von der ersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte nachweisen m\u00fcssen, was jedoch im vorliegenden Fall nicht geschehen ist. Eine Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 PhotographyByMK<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach dem neuen Reisekostenrecht ist bei einem Polizisten im Streifendienst die Dienststelle als erste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte zu bewerten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen (FG Niedersachsen, Urteil vom 24. April 2017, Az. 2 K 168\/16) hervor. Daraus resultiert, dass ein Streifenpolizist die Fahrtkosten vom Wohnort zur Dienststelle nur in H\u00f6he der Entfernungspauschale steuerlich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4820"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/6"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4820"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4820\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4821,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4820\/revisions\/4821"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4820"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4820"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4820"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}