{"id":4805,"date":"2017-04-26T08:00:51","date_gmt":"2017-04-26T06:00:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4805"},"modified":"2017-04-26T05:23:46","modified_gmt":"2017-04-26T03:23:46","slug":"elektronische-steuererklaerung-fristverlaengerung-in-nrw-und-bayern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2017\/04\/26\/elektronische-steuererklaerung-fristverlaengerung-in-nrw-und-bayern\/","title":{"rendered":"Elektronische Steuererkl\u00e4rung: Fristverl\u00e4ngerung in NRW und Bayern"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4044\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/arbeitszimmer-300x225.jpg\" alt=\"\u00a9 J\u00fcrgen F\u00e4lchle - Fotolia.com\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/arbeitszimmer-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/arbeitszimmer.jpg 400w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Steuerpflichtige aus den Bundesl\u00e4ndern Nordrhein-Westfalen (NRW) und Bayern bekommen zwei Monate mehr Zeit f\u00fcr die Abgabe ihrer Steuererkl\u00e4rung einger\u00e4umt. Daf\u00fcr m\u00fcssen sie aber eine Bedingung erf\u00fcllen. Die zweimonatige Fristverl\u00e4ngerung gilt nur f\u00fcr Steuerpflichtige, die ihre Steuererkl\u00e4rung auf elektronischem Wege und authentifiziert an das Finanzamt \u00fcbermitteln.<!--more--><\/p>\n<p>Die Abgabe der Steuererkl\u00e4rung auf elektronischem Weg reduziert den Arbeitsaufwand f\u00fcr die Finanz\u00e4mter ernorm. Um einen Anreiz f\u00fcr die B\u00fcrger zu schaffen, die gute alte Steuererkl\u00e4rung in Papierform durch die moderne elektronische Steuererkl\u00e4rung zu ersetzen, haben jetzt sowohl das Finanzministerium NRW als auch das bayerische Staatsministerium der Finanzen angek\u00fcndigt, dass die Abgabefrist f\u00fcr auf elektronischem Wege und authentifiziert \u00fcbermittelte Steuererkl\u00e4rungen um zwei Monate verl\u00e4ngert wird. Somit muss die Steuerkl\u00e4rung dann nicht schon zum 31. Mai 2017, sondern erst zum 31. Juli 2017 beim Finanzamt vorliegen. \u201eWir haben uns das Ziel gesetzt, die elektronische Abgabe von Steuererkl\u00e4rungen zu f\u00f6rdern. Daher m\u00f6chte ich diejenigen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger belohnen, die ihre Einkommensteuererkl\u00e4rung elektronisch und authentifiziert an ihr Finanzamt \u00fcbermitteln\u201c, erkl\u00e4rte NRWs Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Die Abgabe der Steuerkl\u00e4rung in Papierform ist aber weiterhin noch m\u00f6glich. In diesem Fall bleibt der letztm\u00f6gliche Abgabetermin weiterhin der 31. Mai 2017. Das Gleiche gilt bei Abgabe einer nicht authentifizierten elektronischen Steuererkl\u00e4rung.<\/p>\n<h2>Fristverl\u00e4ngerung auch f\u00fcr Gewerbetreibende und Selbstst\u00e4ndige<\/h2>\n<p>Einige B\u00fcrger sind aber bereits seit dem Veranlagungszeitraum 2011 gesetzlich verpflichtet, ihre Steuererkl\u00e4rung auf elektronischem Wege beim Finanzamt abzugeben. Dazu geh\u00f6ren etwa Steuerpflichtige, die Eink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb oder Eink\u00fcnfte aus selbstst\u00e4ndiger Arbeit erzielen. Diese Steuerpflichtigen profitieren ebenfalls von der zweimonatigen Fristverl\u00e4ngerung. Wer sich bei seiner Steuererkl\u00e4rung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterst\u00fctzen l\u00e4sst, kann sich noch mehr Zeit f\u00fcr die Abgabe seiner Steuererkl\u00e4rung lassen. In diesem Fall muss die Steuererkl\u00e4rung dem Finanzamt bis sp\u00e4testens zum 31. Dezember vorliegen.<\/p>\n<h2>Verl\u00e4ngerte Abgabefrist f\u00fcr elektronische Steuererkl\u00e4rungen auch in Hessen<\/h2>\n<p>Bayern und NRW sind aber nicht die einzigen Bundesl\u00e4nder, in denen sich Steuerpflichtige, die ihre Steuererkl\u00e4rung auf elektronischem Wege und authentifiziert beim Finanzamt einreichen, \u00fcber eine Fristverl\u00e4ngerung freuen k\u00f6nnen. Zuvor hatte bereits das <a href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2017\/03\/22\/verlaengerte-abgabefrist-fuer-elektronische-steuererklaerung-in-baden-wuerttemberg\/\">baden-w\u00fcrttembergische Finanzministerium<\/a> angek\u00fcndigt, die Abgabefrist f\u00fcr elektronische Steuererkl\u00e4rungen ebenfalls um zwei Monate bis zum 31. Juli 2017 zu verl\u00e4ngern. Es bleibt abzuwarten, ob diesem Beispiel noch weitere Bundesl\u00e4nder folgen werden und ebenfalls eine Fristverl\u00e4ngerung f\u00fcr elektronisch \u00fcbermittelte Steuererkl\u00e4rungen in Aussicht stellen.<\/p>\n<p>Ab dem Jahr 2019 werden dann alle Steuerpflichtigen in Deutschland, unabh\u00e4ngig davon in welchem Bundesland sie leben, in den Genuss einer zweimonatigen Fristverl\u00e4ngerung kommen. Grund daf\u00fcr ist das am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Dieses Gesetz sieht vor, dass erstmalig f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung 2018 alle Abgabefristen um zwei Monate nach hinten verschoben werden. Damit k\u00f6nnen sich Steuerpflichtige, die ohne Steuerberater ihre Steuererkl\u00e4rung erstellen, bis zum 31. Juli 2019 Zeit lassen f\u00fcr die Abgabe ihrer Steuerkl\u00e4rung 2018. Steuerpflichtige, die sich bei ihrer Steuererkl\u00e4rung beraten lassen, profitieren ebenfalls von dem neuen Gesetz und m\u00fcssen ihre Steuererkl\u00e4rung 2018 erst am 29. Februar 2020 abgegeben haben.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 J\u00fcrgen F\u00e4lchle &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Steuerpflichtige aus den Bundesl\u00e4ndern Nordrhein-Westfalen (NRW) und Bayern bekommen zwei Monate mehr Zeit f\u00fcr die Abgabe ihrer Steuererkl\u00e4rung einger\u00e4umt. Daf\u00fcr m\u00fcssen sie aber eine Bedingung erf\u00fcllen. Die zweimonatige Fristverl\u00e4ngerung gilt nur f\u00fcr Steuerpflichtige, die ihre Steuererkl\u00e4rung auf elektronischem Wege und authentifiziert an das Finanzamt \u00fcbermitteln.<\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4805"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/6"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4805"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4805\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4807,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4805\/revisions\/4807"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4805"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4805"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4805"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}