{"id":4787,"date":"2017-03-30T08:00:15","date_gmt":"2017-03-30T06:00:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4787"},"modified":"2017-03-29T01:32:55","modified_gmt":"2017-03-28T23:32:55","slug":"zusammenveranlagung-trotz-langfristiger-raeumlicher-trennung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2017\/03\/30\/zusammenveranlagung-trotz-langfristiger-raeumlicher-trennung\/","title":{"rendered":"Zusammenveranlagung trotz langfristiger r\u00e4umlicher Trennung"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4275\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_52374568_XS-300x199.jpg\" alt=\"\u00a9 JS-LE-PHOTOGRAPHY\" width=\"300\" height=\"199\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_52374568_XS-300x199.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_52374568_XS.jpg 426w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>F\u00fcr eine gl\u00fcckliche Ehe muss man nicht zwangsl\u00e4ufig unter einem Dach wohnen. Das sieht auch das Finanzgericht M\u00fcnster so und entschied (FG M\u00fcnster, Urteil vom 22. Februar 2017, Az. 7 K 2441\/15 E), dass eine langfristige r\u00e4umliche Trennung der Eheleute einer Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer nicht entgegensteht.<!--more--><\/p>\n<h2>Finanzamt verwehte den Kl\u00e4ger eine Zusammenveranlagung<\/h2>\n<p>Die Kl\u00e4ger in dem vorliegenden Fall sind seit dem Jahr 1991 verheiratet und haben einen gemeinsamen Sohn. Die Ehefrau erzielt Eink\u00fcnfte aus selbstst\u00e4ndiger Arbeit als Kinder\u00e4rztin und ihr Ehemann sonstige Eink\u00fcnfte aus einer Rente. Au\u00dferdem erzielt das Ehepaar auch noch Vermietungseink\u00fcnfte aus der gemeinschaftlichen Vermietung eines Mehrfamilienhauses. Bis zum Jahr 2001 lebten die Eheleute zusammen in einem Einfamilienhaus. Danach zog die Ehefrau mit dem Sohn zun\u00e4chst in eine Mietwohnung und sp\u00e4ter in eine Eigentumswohnung. F\u00fcr das Streitjahr 2012 veranlagte das Finanzamt die Kl\u00e4ger zun\u00e4chst zusammen zur Einkommensteuer. Nach einer Betriebspr\u00fcfung bei der Kl\u00e4gerin kam das Finanzamt aber zu der Auffassung, dass die Voraussetzungen f\u00fcr eine Zusammenveranlagung nicht mehr erf\u00fcllt seien, und veranlagte die Kl\u00e4ger daraufhin einzeln zur Einkommensteuer.<\/p>\n<p>Dagegen setzten sich die Kl\u00e4ger zur Wehr und argumentierten damit, dass sie zwar r\u00e4umlich, nicht aber pers\u00f6nlich und geistig getrennt leben. Dazu f\u00fchrten die Kl\u00e4ger aus, dass der Auszug der Ehefrau im Jahr 2001 auf die schwierige famili\u00e4re Situation mit der im selben Haus lebenden pflegebed\u00fcrftigen Mutter des Kl\u00e4gers zur\u00fcckzuf\u00fchren sei. Die Eheleute h\u00e4tten sich aber auch nach dem Auszug der Ehefrau weiterhin regelm\u00e4\u00dfig abends und an Wochenenden getroffen und h\u00e4ufiger Ausfl\u00fcge und auch Urlaube gemeinsam unternommen. Die Kosten daf\u00fcr sowie den Unterhalt des Sohnes teilten sich die Kl\u00e4ger. Auch habe es in der gesamten Zeit keine anderen Partner gegeben. Weiterhin gaben die Eheleute an, dass sie gemeinsam ein Grundst\u00fcck gekauft haben, um dort einen altersgerechten Bungalow zu bauen, in dem sie sp\u00e4ter wieder zusammenleben wollen.<\/p>\n<h2>Kl\u00e4ger erf\u00fcllen Voraussetzungen f\u00fcr eine Zusammenveranlagung<\/h2>\n<p>Das Finanzgericht M\u00fcnster gab der Klage des Ehepaares statt. Das Gericht entschied, dass die Kl\u00e4ger ein Anrecht auf Durchf\u00fchrung einer Zusammenveranlagung nach \u00a7 26b EStG haben, da die Voraussetzungen hierf\u00fcr erf\u00fcllt sind. Voraussetzung f\u00fcr eine Zusammenveranlagung ist, dass die Eheleute beide unbeschr\u00e4nkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs leben Ehepartner dauernd getrennt, wenn die zum Wesen der Ehe geh\u00f6rende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Gesamtbild der Verh\u00e4ltnisse nicht mehr besteht.<\/p>\n<p>Nach Gesamtw\u00fcrdigung aller Umst\u00e4nde kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Kl\u00e4ger im Streitjahr 2012 nicht dauerhaft getrennt lebten. Nach Einsch\u00e4tzung des Gerichts haben die Kl\u00e4ger trotz ihrer r\u00e4umlichen Trennung ihre Lebensgemeinschaft in Form der pers\u00f6nlichen und geistigen Gemeinschaft aufrechterhalten. Das wird auch dadurch untermauert, dass die Kl\u00e4ger zusammen ein 758 qm gro\u00dfes Grundst\u00fcck gekauft haben, um dieses mit einem altengerecht ausgestatteten Bungalow zu bebauen, den sie sp\u00e4ter gemeinsam beziehen wollen. Weiterhein haben die Kl\u00e4ger auch die bestehende Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Auszug der Kl\u00e4gerin unver\u00e4ndert fortgef\u00fchrt. Daf\u00fcr spricht, dass die Kl\u00e4ger die Ausgaben f\u00fcr den Sohn auch nach dem Auszug weiterhin gemeinsam bestritten und die Kosten f\u00fcr die gemeinsamen Ausfl\u00fcge und Urlaube unkompliziert untereinander ausgeglichen worden sind.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 JS-LE-PHOTOGRAPHY<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr eine gl\u00fcckliche Ehe muss man nicht zwangsl\u00e4ufig unter einem Dach wohnen. Das sieht auch das Finanzgericht M\u00fcnster so und entschied (FG M\u00fcnster, Urteil vom 22. Februar 2017, Az. 7 K 2441\/15 E), dass eine langfristige r\u00e4umliche Trennung der Eheleute einer Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer nicht entgegensteht.<\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4787"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/6"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4787"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4787\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4788,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4787\/revisions\/4788"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4787"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4787"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4787"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}