{"id":4785,"date":"2017-03-29T08:00:57","date_gmt":"2017-03-29T06:00:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4785"},"modified":"2017-03-29T01:31:11","modified_gmt":"2017-03-28T23:31:11","slug":"kindergeld-fuer-ein-volljaehriges-kind-mit-angeborenem-gendefekt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2017\/03\/29\/kindergeld-fuer-ein-volljaehriges-kind-mit-angeborenem-gendefekt\/","title":{"rendered":"Kindergeld f\u00fcr ein vollj\u00e4hriges Kind mit angeborenem Gendefekt"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4216\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Fotolia_67648657_XS-300x200.jpg\" alt=\"Doktor Patient Arzt \u00c4rztin Patientin Krankheit Krankenversicherung\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Fotolia_67648657_XS-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Fotolia_67648657_XS.jpg 424w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Eltern haben f\u00fcr ein vollj\u00e4hriges Kind Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind wegen einer k\u00f6rperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, und die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist. Das Finanzgericht K\u00f6ln musste sich nun mit der Frage auseinandersetzen, ob die Voraussetzungen f\u00fcr einen Kindergeldanspruch auch dann erf\u00fcllt sind, wenn bei dem Kind ein angeborener Gendefekt erst nach Vollendung des 27. Lebensjahres diagnostiziert wurde, und sich das Kind bis zum Erreichen der Altersgrenze noch selbst unterhalten konnte.<!--more--><\/p>\n<h2>Tochter des Kl\u00e4gers leidet an einer Myotonen Dystrophie<\/h2>\n<p>Die Tochter des Kl\u00e4gers, die inzwischen bereits 48 Jahre alt ist, leidet an einer Myotonen Dystrophie Curschmann-Steinert. Dabei handelt es sich um eine erbliche Muskelerkrankung, die zu einer langsam fortschreitenden Abnahme der Muskelkraft bei gleichzeitigem Auftreten von sog. myotonen Ph\u00e4nomenen f\u00fchrt. Obwohl erste Symptome wie etwa Probleme beim Aufstehen aus der Hocke oder gelegentliche Versteifungen in der Handmuskulatur bereits im Alter von 14 oder 15 Jahren auftraten, wurde die Krankheit zun\u00e4chst nicht erkannt. Erst im Jahr 1998 wurde bei der Tochter die Erkrankung diagnostiziert, nachdem eine Cousine ein stark behindertes Kind geboren hatte und mehrere Familienmitglieder daraufhin eine gentechnische Untersuchung durchf\u00fchren lie\u00dfen. In der Folgezeit verst\u00e4rkten sich die Symptome der Krankheit bei der Tochter des Kl\u00e4gers. Ihr Schwerbehindertenausweis weist seit dem Jahr 2009 einen Grad der Behinderung von 100 aus. Dar\u00fcber hinaus wurden die Merkmale G (erhebliche Gehbehinderung) und aG (au\u00dfergew\u00f6hnliche Gehbehinderung) festgestellt.<\/p>\n<h2>Familienkasse lehnt Kindergeldantrag des Vaters ab<\/h2>\n<p>Die Tochter des Kl\u00e4gers, die gelernte B\u00fcrokauffrau ist, arbeitete bis Mai 2010 bei einer Firma im Empfang. Dieses Arbeitsverh\u00e4ltnis wurde durch eine betriebsbedingte K\u00fcndigung beendet. Die in der Folge unternommenen Bewerbungen f\u00fchrten zu einer neuen Anstellung im September 2011. Allerdings wurde ihr dort bereits nach einer Woche wieder gek\u00fcndigt, da sie die ihr \u00fcbertragenen Aufgaben infolge ihrer Gehbehinderung nicht erf\u00fcllen konnte. Im Zuge einer Rehabilitationsma\u00dfnahme wurde ihr angeraten, einen Rentenantrag zu stellen. Infolgedessen wurde ihr r\u00fcckwirkend ab Oktober 2011 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zugestanden. Im August 2014 beantragte der Kl\u00e4ger Kindergeld f\u00fcr seine Tochter f\u00fcr die Zeit ab Januar 2010. Doch der Antrag wurde von der Familienkasse mit der Begr\u00fcndung abgelehnt, dass die Behinderung der Tochter nicht vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten sei. Die Tochter sei zwar mit einem Gendefekt geboren worden, dieser habe aber erst wesentlich sp\u00e4ter zu einer Behinderung gef\u00fchrt.<\/p>\n<h2>Voraussetzungen f\u00fcr einen Kindergeldanspruch sind erf\u00fcllt<\/h2>\n<p>Die dagegengerichtete Klage des Vaters hatte Erfolg. Das Finanzgericht K\u00f6ln (FG K\u00f6ln, Urteil vom 12. Januar 2017, Az. 6 K 889\/15) entschied, dass die Familienkasse dem Kl\u00e4ger zu Unrecht das Kindergeld f\u00fcr den strittigen Zeitraum verwehrt hat, da die Voraussetzungen f\u00fcr einen Kindergeldanspruch nach \u00a7 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG erf\u00fcllt sind. Dazu erkl\u00e4rten die Richter, dass entgegen der Einsch\u00e4tzung der Familienkasse die Behinderung der Tochter des Kl\u00e4gers vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist. Die Erkrankung der Tochter besteht seit ihrer Geburt, da es sich um einen angeborenen Gendefekt handelt, wie sich dem molekulargenetischen Befund der Universit\u00e4tsklinik entnehmen l\u00e4sst. Es steht dem nicht entgegen, dass die Krankheit erst nach der Vollendung des 27. Lebensjahres diagnostiziert worden ist, da es nur auf den objektiven Befund und nicht auf dessen Kenntnis ankommt. Ebenso wenig steht dem entgegen, dass die Tochter vor Vollendung des 27. Lebensjahres nur leichtere Symptome der Krankheit versp\u00fcrt hat, so dass bis dahin noch keine wesentliche Beeintr\u00e4chtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gegeben war. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs muss nur die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten sein, nicht jedoch die dadurch bedingte Unf\u00e4higkeit sich selbst zu unterhalten.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 Photographee.eu &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eltern haben f\u00fcr ein vollj\u00e4hriges Kind Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind wegen einer k\u00f6rperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, und die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist. 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