{"id":4777,"date":"2017-03-22T08:00:28","date_gmt":"2017-03-22T07:00:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4777"},"modified":"2017-03-19T17:45:51","modified_gmt":"2017-03-19T16:45:51","slug":"verlaengerte-abgabefrist-fuer-elektronische-steuererklaerung-in-baden-wuerttemberg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2017\/03\/22\/verlaengerte-abgabefrist-fuer-elektronische-steuererklaerung-in-baden-wuerttemberg\/","title":{"rendered":"Verl\u00e4ngerte Abgabefrist f\u00fcr elektronische Steuererkl\u00e4rung in Baden-W\u00fcrttemberg"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4084\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_53132635_XS-300x183.jpg\" alt=\"\u00a9 beermedia.de - Fotolia.com\" width=\"300\" height=\"183\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_53132635_XS-300x183.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_53132635_XS.jpg 442w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Erst k\u00fcrzlich haben wir dar\u00fcber berichtet, dass f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung in diesem Jahr auch weiterhin die <a href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2017\/02\/08\/steuererklaerung-2016-abgabefrist-endet-weiterhin-am-31-mai\/\">bisherigen Abgabefristen<\/a> gelten. Denn die im Steuermodernisierungsgesetz verankerte Fristverl\u00e4ngerung findet in diesem Jahr noch keine Anwendung. Trotzdem hat sich mit Baden-W\u00fcrttemberg nun ein erstes Bundesland dazu entschlossen, den Steuerpflichtigen schon in diesem Jahr eine l\u00e4ngere Abgabefrist zu gew\u00e4hren. Um in den Genuss dieser Fristverl\u00e4ngerung zu kommen, m\u00fcssen die Steuerpflichtigen aber eine Bedingung erf\u00fcllen.<!--more--><\/p>\n<h2>Zwei Monate mehr Zeit f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung per Elster<\/h2>\n<p>Steuerpflichtigen aus Baden-W\u00fcrttemberg, die ihre Steuererkl\u00e4rung eigenh\u00e4ndig, ohne die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins anfertigen, wird eine Verl\u00e4ngerung der Abgabefrist um zwei Monate in Aussicht gestellt. Voraussetzung f\u00fcr die zweimonatige Fristverl\u00e4ngerung ist aber, dass die Steuererkl\u00e4rung auf elektronischen Weg, also per Elster beim Finanzamt eingereicht wird. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor, die das Ministerium f\u00fcr Finanzen in Baden-W\u00fcrttemberg am 06. M\u00e4rz 2017 ver\u00f6ffentlicht hat. Wer seine Steuererkl\u00e4rung per Elster abgibt, muss die Steuererkl\u00e4rung also nicht bis 31. Mai 2017 fertig haben, sondern bekommt Zeit bis zum 31. Juli 2017 einger\u00e4umt.<\/p>\n<p>Mit dieser Ma\u00dfnahme will man erreichen, dass mehr Steuerpflichtige als bisher ihre Steuererkl\u00e4rung auf elektronischem Weg beim Finanzamt einreichen. Dazu sagte die baden-w\u00fcrttembergische Finanzministerin Edith Sitzmann: \u201eDas ist ein weiterer Anreiz f\u00fcr die elektronische Steuererkl\u00e4rung. Denn wir m\u00f6chten, dass m\u00f6glichst viele die Vorteile von ELSTER nutzen.\u201c In Baden-W\u00fcrttemberg liegt der Anteil der Steuerpflichtige, die ihre Steuererkl\u00e4rung auf elektronischem Weg beim Finanzamt einreichen derzeit bei 60 %.<\/p>\n<h2>Keine Fristverl\u00e4ngerung f\u00fcr beratene Steuerpflichtige<\/h2>\n<p>F\u00fcr alle Steuerpflichtigen in Baden-W\u00fcrttemberg, die bei der Anfertigung ihrer Steuererkl\u00e4rung die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen, \u00e4ndert sich aber nichts. Sie m\u00fcssen ihre Steuererkl\u00e4rung auch weiterhin sp\u00e4testens bis zum 31. Dezember 2017 beim Finanzamt eingereicht haben. Bei der Steuerpflichtigen, die sich beraten lassen, liegt der Anteil der elektronischen Steuererkl\u00e4rungen mit 85 % aber ohnehin schon deutlich h\u00f6her. Es bleibt nun abzuwarten, ob auch noch andere Bundesl\u00e4nder nachziehen werden und die Abgabefrist f\u00fcr Steuererkl\u00e4rung ebenfalls verl\u00e4ngern.<\/p>\n<h2>\u00c4nderung der Abgabefristen durch das Steuermodernisierungsgesetz ab 2019<\/h2>\n<p>Zum 1. Januar 2017 trat das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft. Neben vielen anderen \u00c4nderungen sieht das Steuermodernisierungsgesetz auch eine Verl\u00e4ngerung der Abgabefrist f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung vor. Ab dem Jahr 2019 bekommen alle Steuerpflichtigen in Deutschland, unabh\u00e4ngig davon, in welchem Bundesland sie leben, zwei Monate mehr Zeit f\u00fcr die Abgabe ihrer Steuererkl\u00e4rung einger\u00e4umt. F\u00fcr Steuerpflichtige, die ohne Steuerberater ihre Steuererkl\u00e4rung erstellen, bedeutet das, sie m\u00fcssen die Steuererkl\u00e4rung 2018 sp\u00e4testens bis zum 31. Juli 2019 beim Finanzamt einreichen. Steuerpflichtige, die sich bei ihrer Steuererkl\u00e4rung beraten lassen, profitieren aber genauso von der Gesetzes\u00e4nderung und bekommen f\u00fcr ihre Steuererkl\u00e4rung 2018 ebenfalls zwei Monate mehr Zeit einger\u00e4umt.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 beermedia.de &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erst k\u00fcrzlich haben wir dar\u00fcber berichtet, dass f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung in diesem Jahr auch weiterhin die bisherigen Abgabefristen gelten. Denn die im Steuermodernisierungsgesetz verankerte Fristverl\u00e4ngerung findet in diesem Jahr noch keine Anwendung. Trotzdem hat sich mit Baden-W\u00fcrttemberg nun ein erstes Bundesland dazu entschlossen, den Steuerpflichtigen schon in diesem Jahr eine l\u00e4ngere Abgabefrist zu gew\u00e4hren. 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