{"id":4764,"date":"2017-03-08T08:00:35","date_gmt":"2017-03-08T07:00:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4764"},"modified":"2017-03-08T03:23:51","modified_gmt":"2017-03-08T02:23:51","slug":"antrag-auf-grundsteuererlass-muss-bis-zum-31-maerz-2017-gestellt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2017\/03\/08\/antrag-auf-grundsteuererlass-muss-bis-zum-31-maerz-2017-gestellt-werden\/","title":{"rendered":"Antrag auf Grundsteuererlass muss bis zum 31. M\u00e4rz 2017 gestellt werden"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4274\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_50882670_XS-300x194.jpg\" alt=\"\u00a9 playstuff\" width=\"300\" height=\"194\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_50882670_XS-300x194.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_50882670_XS.jpg 431w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Bei einem Mietausfall infolge eines Leerstands der Immobilie kann der Vermieter einen Grundsteuererlass beantragen. Dann wird die vom Vermieter zu zahlende Grundsteuer um bis zu 50 % reduziert. Doch aufgepasst! Der Antrag auf Erlass der Grundsteuer f\u00fcr das Jahr 2016 muss bis sp\u00e4testens zum 31. M\u00e4rz 2017 bei den St\u00e4dten und Gemeinden vorliegen. Darauf wei\u00dft der Bund der Steuerzahler alle Vermieter in einer aktuellen Pressemitteilung vom 02. M\u00e4rz 2017 hin.<!--more--><\/p>\n<h2>Bis zu 50 % der Grundsteuer kann bei Leerstand erlassen werden<\/h2>\n<p>Ein Leerstand der Immobilie ist f\u00fcr den Vermieter auch immer mit Mietausf\u00e4llen verbunden. Um diese finanziellen Einbu\u00dfen abzufedern, sieht das deutsche Steuerrecht die M\u00f6glichkeit eines teilweisen Erlasses der Grundsteuer nach \u00a7 33 Grundsteuergesetz (GrStG) vor. Wenn die gesch\u00e4tzte \u00fcbliche Jahresrohmiete um mehr als 50 Prozent gemindert ist, ist eine Reduzierung der Grundsteuer um 25 % m\u00f6glich. Bei einem kompletten Ausfall der Mietertr\u00e4ge ist sogar ein Erlass der Grundsteuer in H\u00f6he von 50 % m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Wenn ein Immobilienbesitzer Mietausf\u00e4lle zu beklagen hat und deshalb die Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr die Grundsteuer in Anspruch nehmen will, muss er darauf achten, den Antrag auf Grundsteuererlass fristgerecht bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde einzureichen. Der Antrag auf Erlass der Grundsteuer f\u00fcr das Jahr 2016 muss bis sp\u00e4testens zum 31. M\u00e4rz 2017 eingegangen sein. Eine Verl\u00e4ngerung der Frist \u00fcber dieses Datum hinaus kommt nicht infrage.<\/p>\n<h2>Vermieter darf nicht f\u00fcr den Mietausfall verantwortlich sein<\/h2>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr einen Teilerlass der Grundsteuer nach \u00a7 33 GrStG ist, dass der Vermieter den Mietausfall nicht selbst zu verantworten hat. Bei einem Antrag auf Grundsteuererlass muss der Vermieter deshalb auch immer entsprechende Nachweise \u00fcber ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbem\u00fchungen erbringen. Der Nachweis der Vermietungsbem\u00fchung kann beispielsweise durch Vorlage entsprechender Inserate in Zeitungen und auf Immobilien-Suchportalen im Internet erfolgen. Da vom Finanzamt streng gepr\u00fcft wird, empfiehlt der Bund der Steuerzahler allen Vermietern ihre Vermietungsbem\u00fchungen ausreichend zu dokumentieren.<\/p>\n<h2>Kein Grundsteuererlass bei Leerstand infolge einer Renovierung<\/h2>\n<p>Dar\u00fcber hinaus hat ein Vermieter bei bestimmten au\u00dferordentlichen Ereignissen, wie etwa einem Wasserschaden oder einem Wohnungsbrand, infolgedessen die Immobile zeitweise nicht vermietbar ist, ebenfalls Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer. Nicht in Betracht kommt ein Erlass der Grundsteuer hingegen, wenn der Leerstand auf eine Renovierung oder einen Umbau der Immobilie zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. In diesem Fall muss der Vermieter die Grundsteuer trotz Mietausf\u00e4llen in vollem Umfang entrichten.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 playstuff<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei einem Mietausfall infolge eines Leerstands der Immobilie kann der Vermieter einen Grundsteuererlass beantragen. Dann wird die vom Vermieter zu zahlende Grundsteuer um bis zu 50 % reduziert. Doch aufgepasst! Der Antrag auf Erlass der Grundsteuer f\u00fcr das Jahr 2016 muss bis sp\u00e4testens zum 31. M\u00e4rz 2017 bei den St\u00e4dten und Gemeinden vorliegen. 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