{"id":4762,"date":"2017-03-01T08:00:52","date_gmt":"2017-03-01T07:00:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4762"},"modified":"2017-03-01T02:14:03","modified_gmt":"2017-03-01T01:14:03","slug":"hohe-hundesteuer-fuer-gefaehrliche-hunde-ist-rechtmaessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2017\/03\/01\/hohe-hundesteuer-fuer-gefaehrliche-hunde-ist-rechtmaessig\/","title":{"rendered":"Hohe Hundesteuer f\u00fcr gef\u00e4hrliche Hunde ist rechtm\u00e4\u00dfig"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4285\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_79242019_XS-300x199.jpg\" alt=\"\u00a9 stockWERK\" width=\"300\" height=\"199\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_79242019_XS-300x199.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_79242019_XS.jpg 425w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Hundebesitzer werden im Gegensatz zu anderen Tierbesitzern von den St\u00e4dten und Gemeinden zur Kasse gebeten und m\u00fcssen f\u00fcr ihre vierbeinigen Begleiter Hundesteuer entrichten. Bei Kampfhunden bzw. Hunderassen, die als gef\u00e4hrlich eingestuft werden, f\u00e4llt diese Hundesteuer oftmals noch deutlich h\u00f6her aus. Doch wie viel Hundesteuer d\u00fcrfen die St\u00e4dte und Gemeinden von den Hundehaltern maximal verlangen? Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Januar 2017, Az. 6 A 10616\/16.OVG) hat jetzt entschieden, dass eine Hundesteuer in H\u00f6he von 1.000 Euro pro Jahr f\u00fcr einen gef\u00e4hrlichen Hund rechtlich nicht zu beanstanden ist.<!--more--><\/p>\n<h2>Kl\u00e4ger musste f\u00fcr seinen Staffordshire Bullterrier 1.000 Euro Hundesteuer im Jahr zahlen<\/h2>\n<p>Der Kl\u00e4ger in dem vorliegenden Fall ist Halter eines Hundes der Rasse Staffordshire Bullterrier. Diese Hunderasse wurde vom rheinland-pf\u00e4lzischen Gesetzgeber als gef\u00e4hrlich eingestuft. Die Ortsgemeinde Sch\u00fcller (Verbandsgemeinde Obere Kyll), in der der Kl\u00e4ger mit seinem Staffordshire Bullterrier lebte, verlangte von den Besitzern normaler Hunde eine Hundesteuer in H\u00f6he von 60 Euro im Jahr. Die Hundesteuer f\u00fcr als gef\u00e4hrlich eingestufte Hunde, wie etwa den Staffordshire Bullterrier des Kl\u00e4gers, war demgegen\u00fcber wesentlich h\u00f6her und betrug 1.000 Euro im Jahr. Der Kl\u00e4ger war der Meinung, dass die Hundesteuer f\u00fcr gef\u00e4hrliche Hunde \u00fcberh\u00f6ht sei, und zog deshalb vor Gericht. Der Kl\u00e4ger argumentierte, dass eine Hundesteuer in dieser H\u00f6he erdrosselnde Wirkung habe und dadurch letzten Endes zu einem Verbot der Haltung gef\u00e4hrlicher Hunde in der betroffenen Gemeinde f\u00fchre.<\/p>\n<h2>Hundesteuer entfaltet nach Ansicht des Gerichts keine erdrosselnde Wirkung<\/h2>\n<p>Doch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz folgte dieser Argumentation nicht und wies die Klage des Hundehalters als unbegr\u00fcndet zur\u00fcck. Das Gericht ist der Auffassung, dass der von der beklagten Gemeinde festgelegte Steuersatz f\u00fcr gef\u00e4hrliche Hunde in H\u00f6he von 1.000 Euro im Jahr keine erdrosselnde Wirkung entfalte. Das Halten eines gef\u00e4hrlichen Hundes werde dadurch in der beklagten Gemeinde nicht unm\u00f6glich gemacht, so die Richter.<\/p>\n<p>In der Urteilsbegr\u00fcndung f\u00fchrten die Richter aus, dass eine erdrosselnde Wirkung der Hundesteuer anzunehmen sei, wenn die j\u00e4hrlich zu zahlende Steuer deutlich \u00fcber dem j\u00e4hrlichen Aufwand f\u00fcr die Haltung des Hundes liege. Rechnet man die gesch\u00e4tzten Kosten der Tierhaltung gem\u00e4\u00df einer wissenschaftlichen Studie aus dem Jahre 2014 und die Kosten der erforderlichen Haftpflichtversicherung zusammen, ergibt sich ein durchschnittlicher j\u00e4hrlicher Aufwand f\u00fcr das Halten eines gef\u00e4hrlichen Hundes von mindestens 750 Euro. Hinzukommen noch weitere Kosten, die vor allem auf den gesetzlichen Anforderungen f\u00fcr das Halten eines gef\u00e4hrlichen Hundes beruhen, wie etwa der Erwerb eines Hundezwingers und das Aufstellen eines ausbruchsicheren Zaunes, so dass der Hundehalter insgesamt mit Kosten \u00fcber 800 Euro im Jahr rechnen muss. Da die j\u00e4hrliche Hundesteuer in H\u00f6he von 1.000 Euro diesen Betrag nicht deutlich \u00fcbersteigt, ist eine erdrosselnde Wirkung der Hundesteuer nicht gegeben. Dar\u00fcber hinaus erkl\u00e4rten die Richter, dass im bundesweiten Vergleich weder die absolute H\u00f6he der Steuer noch der Steigerungssatz der Steuer f\u00fcr gef\u00e4hrliche Hunde gegen\u00fcber derjenigen f\u00fcr normale Hunde (das 16,7-fache) v\u00f6llig aus dem Rahmen falle.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 stockWERK<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hundebesitzer werden im Gegensatz zu anderen Tierbesitzern von den St\u00e4dten und Gemeinden zur Kasse gebeten und m\u00fcssen f\u00fcr ihre vierbeinigen Begleiter Hundesteuer entrichten. Bei Kampfhunden bzw. Hunderassen, die als gef\u00e4hrlich eingestuft werden, f\u00e4llt diese Hundesteuer oftmals noch deutlich h\u00f6her aus. Doch wie viel Hundesteuer d\u00fcrfen die St\u00e4dte und Gemeinden von den Hundehaltern maximal verlangen? 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