{"id":4723,"date":"2017-01-25T08:00:25","date_gmt":"2017-01-25T07:00:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4723"},"modified":"2017-01-24T13:47:23","modified_gmt":"2017-01-24T12:47:23","slug":"hoehe-des-kinderfreibetrags-wird-vom-bundesverfassungsgericht-geprueft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2017\/01\/25\/hoehe-des-kinderfreibetrags-wird-vom-bundesverfassungsgericht-geprueft\/","title":{"rendered":"H\u00f6he des Kinderfreibetrags wird vom Bundesverfassungsgericht gepr\u00fcft"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4033\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_72690485_XS-300x200.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_72690485_XS-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_72690485_XS.jpg 424w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Haben Eltern in den vergangenen Jahren m\u00f6glicherweise zu viel Steuern zahlen m\u00fcssen. Das glauben zumindest die Richter des Finanzgerichts Niedersachsen. Sie sind davon \u00fcberzeugt, dass der Kinderfreibetrag verfassungswidrig zu niedrig vom Gesetzgeber angesetzt wurde, und haben deswegen den Sachverhalt zur Kl\u00e4rung dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt.<!--more--><\/p>\n<h2>Kinderfreibetrag lag im Veranlagungszeitraum 2014 unter der Vorgabe des Existenzminimumberichts<\/h2>\n<p>Stein des Ansto\u00dfes war die Klage einer Steuerberaterin und alleinerziehenden Mutter von zwei Kindern. Sie war der Meinung, dass der Kinderfreibetrag f\u00fcr ihren beiden Kinder im Veranlagungszeitraum 2014 zu niedrig war und sie deshalb zu viel Steuern zahlen musste. Ihre Klage begr\u00fcndete die alleinerziehende Mutter damit, dass der Kinderfreibetrag laut dem Existenzminimumbericht f\u00fcr das Jahr 2014 bei 4440 Euro pro Kind h\u00e4tte liegen m\u00fcssen. Diese Vorgabe wurde vom Gesetzgeber jedoch nicht umgesetzt, sondern er belie\u00df den Kinderfreibetrag zun\u00e4chst bei 4.368 Euro pro Kind und hat ihn erst zum Veranlagungszeitraum 2015 angepasst. Durch diese Differenz in H\u00f6he von 72 Euro zwischen der Vorgabe des Existenzminimumberichts und dem tats\u00e4chlich geltenden Kinderfreibetrag seien der Kl\u00e4gerin insgesamt 820 Euro an Steuerverg\u00fcnstigungen verloren gegangen.<\/p>\n<h2>Berechnungsmethode des Gesetzgebers f\u00fcr den Kinderfreibetrag in der Kritik<\/h2>\n<p>Das Finanzgericht Niedersachsen sah das genauso. Doch die Richter des Finanzgerichts gehen sogar noch einen Schritt weiter. Sie glauben, dass der Kinderfreibetrag nicht nur im Streitjahr zu niedrig war, sondern m\u00f6glicherweise auch in den anderen Jahren. Denn die Richter hegen Zweifel an der Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit der Berechnungsmethode f\u00fcr den Kinderfreibetrag, weil der Gesetzgeber bei der Berechnung des Kinderfreibetrags f\u00fcr alle Kinder ein s\u00e4chliches Existenzminimum zugrunde legt, das niedriger ist als der sozialhilferechtliche Regelbedarf eines Kindes ab dem 6. Lebensjahr. Das gilt auch f\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder, die wegen einer Ausbildung oder eines Studiums noch einen Anspruch auf Kindergeld haben. Das Finanzgericht Niedersachsen hat deshalb das laufende Gerichtsverfahren vorl\u00e4ufig ausgesetzt, und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Frage, ob die gesetzliche Regelung zur H\u00f6he der Kinderfreibetr\u00e4ge verfassungswidrig ist, zur Kl\u00e4rung vorgelegt.<\/p>\n<p>Inzwischen wurde der Kinderfreibetrag zwar bereits mehrfach erh\u00f6ht. Zuletzt wurde der Kinderfreibetrag zum 1. Januar 2017 von 4.608 Euro auf 4.716 Euro angehoben. An der grundlegenden Problematik \u00e4ndert sich dadurch aber nichts, da sich die Berechnungsmethode f\u00fcr den Kinderfreibetrag nicht ge\u00e4ndert hat.<\/p>\n<h2>Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts f\u00fcr alle Eltern relevant<\/h2>\n<p>Die Entscheidung der Karlsruher Verfassungsrichter ist f\u00fcr alle Eltern von Relevanz, unabh\u00e4ngig davon, ob f\u00fcr sie die Auszahlung des Kindergelds oder die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags g\u00fcnstiger ist. Denn auch bei Eltern, die jeden Monat das Kindergeld von der Familienkasse ausgezahlt bekommen, wird der Kinderfreibetrag bei der Festsetzung der Kirchensteuer und des Solidarit\u00e4tszuschlages ber\u00fccksichtigt. Allerdings mahlen die M\u00fchlen der Justiz bekanntlich langsam. Es wird daher erwartet, dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage noch mehrere Jahre vergehen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 Kzenon &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Haben Eltern in den vergangenen Jahren m\u00f6glicherweise zu viel Steuern zahlen m\u00fcssen. Das glauben zumindest die Richter des Finanzgerichts Niedersachsen. 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