{"id":4716,"date":"2017-01-17T08:00:08","date_gmt":"2017-01-17T07:00:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4716"},"modified":"2017-01-16T10:47:54","modified_gmt":"2017-01-16T09:47:54","slug":"rechnungsberichtigung-wirkt-auf-den-zeitpunkt-der-urspruenglichen-rechnungsausstellung-zurueck","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2017\/01\/17\/rechnungsberichtigung-wirkt-auf-den-zeitpunkt-der-urspruenglichen-rechnungsausstellung-zurueck\/","title":{"rendered":"Rechnungsberichtigung wirkt auf den Zeitpunkt der urspr\u00fcnglichen Rechnungsausstellung zur\u00fcck"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4285\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_79242019_XS-300x199.jpg\" alt=\"\u00a9 stockWERK\" width=\"300\" height=\"199\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_79242019_XS-300x199.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_79242019_XS.jpg 425w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Der Bundesfinanzhof hat unl\u00e4ngst ein wichtiges Grundsatzurteil (BFH, Urteil vom 20. Oktober 2016, Az. V R 26\/15) zur nachtr\u00e4glichen Berichtigung einer nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfen Rechnung gef\u00e4llt. Deutschlands oberstes Finanzgericht hat entgegen der allgemeinen Verwaltungspraxis und abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die nachtr\u00e4gliche Berichtigung einer Rechnung auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zur\u00fcckwirkt.<!--more--><\/p>\n<p>Von diesem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs profitieren Steuerpflichtige, die trotz formaler Rechnungsm\u00e4ngel den Vorsteuerabzug aus bezogenen Leistungen in Anspruch nehmen. In der Vergangenheit mussten sie bei einer sp\u00e4teren Beanstandung der Rechnung selbst im Fall einer Rechnungsberichtigung Steuernachzahlungen f\u00fcr das Jahr des urspr\u00fcnglich in Anspruch genommenen Vorsteuerabzugs leisten. Au\u00dferdem fielen auch noch 6 % Zinsen pro Jahr auf die f\u00e4llige Steuernachzahlung an. Beides entf\u00e4llt nun dank dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs.<\/p>\n<h2>Finanzamt verwehrte Vorsteuerabzug wegen nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer Leistungsbeschreibung<\/h2>\n<p>Stein des Ansto\u00dfes war die Klage einer im Jahr 1977 gegr\u00fcndete GmbH, die zahntechnische Labore betreibt. Die Kl\u00e4gerin wollte in den Streitjahren 2005 bis 2007 den Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines Rechtsanwalts und einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. Doch das beklagte Finanzamt verweigerte der Kl\u00e4gerin den Vorsteuerabzug mit der Begr\u00fcndung, dass diese Rechnungen keine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Leistungsbeschreibung enthielten. Denn die Rechnung des Rechtsanwalts nahm lediglich auf einen nicht n\u00e4her bezeichneten \u201eBeratervertrag\u201c Bezug und die Rechnungen der Unternehmensberatung wurden ohne weitere Erl\u00e4uterung f\u00fcr \u201eallgemeine wirtschaftliche Beratung\u201c und \u201ezus\u00e4tzliche betriebswirtschaftliche Beratung\u201c erteilt.<\/p>\n<h2>Kl\u00e4gerin legte im Januar 2013 berichtigte Rechnungen vor<\/h2>\n<p>Nach erfolglosem Einspruch ging der Fall vor Gericht. W\u00e4hrend des Klageverfahrens im Januar 2013 legte die Kl\u00e4gerin berichtigte Rechnungen vor. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Juni 2015, Az. 7 K 7377\/11) wies die Klage dennoch ab mit der Urteilsbegr\u00fcndung, dass die Rechnungsberichtigung nicht auf die erstmalige Rechnungserteilung in den Streitjahren 2005 bis 2007 zur\u00fcckwirke und somit einen Vorsteuerabzug erst in 2013 erm\u00f6gliche.<\/p>\n<h2>Bundesfinanzhof spricht Kl\u00e4gerin Vorsteuerabzug f\u00fcr die Jahre 2005 bis 2007 zu<\/h2>\n<p>Der Bundesfinanzhof, der anderer Meinung als das Finanzgericht war, hob das Urteil der Vorinstanz im Revisionsverfahren auf und sprach der Kl\u00e4gerin den Vorsteuerabzug f\u00fcr die Jahre 2005 bis 2007 zu. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs beruht ma\u00dfgeblich auf dem Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Senatex vom 15. September 2016 C-518\/14, demzufolge eine Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der urspr\u00fcnglichen Rechnungsausstellung zur\u00fcckwirkt. Au\u00dferdem wurde vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof das pauschale Entstehen von Nachzahlungszinsen missbilligt. Der Bundesfinanzhof hat sich jetzt der Rechtsauffassung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs angeschlossen und damit seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Allerdings wiesen die Richter auch darauf hin, dass die anf\u00e4ngliche Rechnung \u00fcber bestimmte Mindestangaben verf\u00fcgen muss, damit der Rechnungsberichtigung R\u00fcckwirkung zukommen kann.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 stockWERK<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesfinanzhof hat unl\u00e4ngst ein wichtiges Grundsatzurteil (BFH, Urteil vom 20. Oktober 2016, Az. V R 26\/15) zur nachtr\u00e4glichen Berichtigung einer nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfen Rechnung gef\u00e4llt. 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