{"id":4707,"date":"2017-01-10T08:00:58","date_gmt":"2017-01-10T07:00:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4707"},"modified":"2017-01-10T00:19:15","modified_gmt":"2017-01-09T23:19:15","slug":"besteuerung-der-privaten-nutzung-eines-taxis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2017\/01\/10\/besteuerung-der-privaten-nutzung-eines-taxis\/","title":{"rendered":"Besteuerung der privaten Nutzung eines Taxis"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4281\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_65914596_XS-300x200.jpg\" alt=\"\u00a9 J\u00fcrgen F\u00e4lchle\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_65914596_XS-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_65914596_XS.jpg 424w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Ein Taxiunternehmer, der sein Taxi auch privat f\u00e4hrt, muss den Eigenverbrauch versteuern. Wenn die private Nutzung des Taxis nach der 1 %-Regelung versteuert wird, ist statt des normalen Bruttolistenpreises der rabattierte Preis f\u00fcr das Sondermodell Taxi zugrunde zu legen.<!--more--><\/p>\n<p>Bei einem Firmenwagen, der nicht nur beruflich, sondern auch privat genutzt, muss die private Nutzung verteuert werden. Dies gilt auch f\u00fcr einen Taxiunternehmer, der das Taxi in seiner Freizeit f\u00fcr private Fahrten nutzt. Sofern kein Fahrtenbuch gef\u00fchrt wird, kommt dabei die 1 %-Regelung zur Anwendung. Der Kl\u00e4ger, in dem vor dem Finanzgericht D\u00fcsseldorf verhandelten Verfahren war ein Taxiunternehmer, der als Taxi das Fahrzeugmodell Daimler-Benz E 220 CDI nutze und dieses gleichzeitig auch privat fuhr. Das beklagte Finanzamt ermittelte den Eigenverbrauch nach der 1 %-Regelung und legte dabei einen Bruttolistenpreis in H\u00f6he von 48.100 Euro zugrunde. Dieser Preis wurde von der Mercedes-Benz-Niederlassung anhand der Fahrzeugidentnummer ermittelt und dem Finanzamt mitgeteilt.<\/p>\n<p>Doch der klagende Taxiunternehmer war nicht mit der Steuerfestsetzung einverstanden, da ihm der vom Finanzamt zugrunde gelegte Bruttolistenpreis als zu hoch erschien. Der Taxiunternehmer erkl\u00e4rte, dass der Bruttolistenpreis f\u00fcr sein Taxi nur bei 37.500 Euro l\u00e4ge, und verwies diesbez\u00fcglich auf die Preisliste f\u00fcr Taxi und Mietwagen der Daimler-Benz AG.<\/p>\n<h2>Listenpreis aus der Preisliste &#8222;Sondermodell Taxi&#8220; ist entscheidend<\/h2>\n<p>Nach erfolglosem Einspruch zog der Taxiunternehmer vor Gericht und hatte mit seiner Klage auch Erfolg. Das Finanzgericht D\u00fcsseldorf (FG D\u00fcsseldorf, Urteil vom 23. Oktober 2015, Az. 14 K 2436\/14) kam zu dem Ergebnis, dass die Steuerfestsetzung rechtswidrig ist, soweit das Finanzamt f\u00fcr die Berechnung des Eigenverbrauchs eine Bemessungsgrundlage von mehr als 37.500 \u20ac zugrunde gelegt hatte. Dazu erkl\u00e4rte das Gericht, dass entgegen der Einsch\u00e4tzung des Finanzamts bei Anwendung der 1 %-Regelung der Listenpreis aus der Preisliste &#8222;Sondermodell Taxi&#8220; der Daimler Benz AG heranziehen ist und nicht der von der Mercedes-Benz Niederlassung anhand der Fahrzeugidentnummer ermittelte Wert.<\/p>\n<p>Da der Begriff des Listenpreises im Gesetz nicht n\u00e4her definiert wird, ist bei der 1 %-Regelung immer die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs g\u00fcltige Preisempfehlung des Herstellers, die f\u00fcr den Endverkauf des tats\u00e4chlich genutzten Modells auf dem inl\u00e4ndischen Neuwagenmarkt gilt, ma\u00dfgeblich. Deshalb ergibt sich der ma\u00dfgebliche Preis f\u00fcr das vom Kl\u00e4ger genutzte Fahrzeugmodell in diesem Fall aus der zum &#8222;Sondermodell Taxi&#8220; herausgegebenen Preisliste der Daimler-Benz AG.<\/p>\n<p>Es spielt dabei auch keine Rolle, dass der Preis f\u00fcr das Sondermodell Taxi ausschlie\u00dflich f\u00fcr einen bestimmten Kundenkreis gilt. Denn im Gegensatz zu einem steuerlich nicht zu ber\u00fccksichtigen Individualrabatt hat der rabattierte Festpreis f\u00fcr Taxis Einzug in eine f\u00fcr den Vertrieb der Fahrzeuge ma\u00dfgebliche Liste gefunden.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 J\u00fcrgen F\u00e4lchle<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Taxiunternehmer, der sein Taxi auch privat f\u00e4hrt, muss den Eigenverbrauch versteuern. 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