{"id":4670,"date":"2016-06-28T08:00:09","date_gmt":"2016-06-28T06:00:09","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4670"},"modified":"2016-06-28T05:21:20","modified_gmt":"2016-06-28T03:21:20","slug":"versicherungsleistungen-mindern-die-steuerermaessigung-fuer-handwerkerleistungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2016\/06\/28\/versicherungsleistungen-mindern-die-steuerermaessigung-fuer-handwerkerleistungen\/","title":{"rendered":"Versicherungsleistungen mindern die Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Handwerkerleistungen"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4056\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/arbeiter-chef-partnerschaft-200x300.jpg\" alt=\"\u00a9 Lisa F. 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April 2016, Az. 13 K 136\/15 E) hervor.<!--more--><\/p>\n<h2>Handwerkerkosten nach Wasserschaden wurden von der Versicherung vollst\u00e4ndig erstattet<\/h2>\n<p>Die Steuererm\u00e4\u00dfigung nach \u00a7 35a Abs. 3 EStG sieht vor, dass 20 % des von Handwerkern f\u00fcr Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsma\u00dfnahmen in Rechnung gestellten Arbeitslohns, h\u00f6chstens jedoch 1.200 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden k\u00f6nnen. Vor Gericht stritten die beteiligten Parteien nun dar\u00fcber, ob Versicherungsleistungen auf diese Steuererm\u00e4\u00dfigung anzurechnen sind. In dem vorliegenden Fall hatte sich im Haushalt der Kl\u00e4gerin ein Wasserschaden ereignet. Die Handwerkerkosten f\u00fcr die Beseitigung des Wasserschadens beliefen sich auf insgesamt 3.224 Euro. Die Versicherung der Kl\u00e4gerin erstattete die Kosten in vollem Umfang. Trotzdem beantragte die Kl\u00e4gerin in ihrer Einkommensteuererkl\u00e4rung f\u00fcr die angefallenen Handwerkerkosten zur Beseitigung des Wasserschadens die Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr haushaltsnahe Handwerkerleistungen.<\/p>\n<p>Doch das Finanzamt gew\u00e4hrte der Kl\u00e4gerin die Steuererm\u00e4\u00dfigung nicht mit der Begr\u00fcndung, dass der Wasserschaden von der Versicherung reguliert worden sei. Gegen diese Entscheidung des Finanzamts zog die Frau vor Gericht und argumentierte damit, dass es sich bei der Versicherung, die den Schaden \u00fcbernommen hat, um eine gesetzlich nicht vorgeschriebene und steuerlich nicht absetzbare Versicherung handelt, f\u00fcr die sie j\u00e4hrlich eine Gesamtpr\u00e4mie von 366 Euro zu entrichten habe. Aus den gezahlten Versicherungspr\u00e4mien ergebe sich ein Anspruch gegen\u00fcber der Versicherung zur Schadens\u00fcbernahme, so dass es sich bei der Versicherung quasi nur um eine alternative Finanzierungsart f\u00fcr die Schadensbeseitigung handelt.<\/p>\n<h2>Inanspruchnahme der Steuererm\u00e4\u00dfigung setzt wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen voraus<\/h2>\n<p>Doch das Finanzgericht M\u00fcnster folgte dieser Argumentation nicht und wies die Klage als unbegr\u00fcndet zur\u00fcck. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass das Finanzamt der Kl\u00e4gerin die Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr haushaltsnahe Handwerkerleistungen f\u00fcr die geltend gemachten Handwerkerkosten zur recht verwehrt hat. Dazu f\u00fchrten die Richter aus, dass eine Inanspruchnahme der Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr haushaltsnahe Handwerkerleistungen immer eine wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen durch die Handwerkerkosten voraussetzt. Diese Voraussetzung war in dem vorliegenden Fall jedoch nichterf\u00fcllt, dass die Versicherung der Kl\u00e4gerin alle anfallenden Kosten \u00fcbernommen hat. Eine wirtschaftliche Belastung der Kl\u00e4gerin ergibt sich nach Ansicht des Gerichts auch nicht aus den von ihr entrichteten Versicherungspr\u00e4mien, da durch diese nicht die Versicherungsleistung angespart werde. Denn einen Anspruch auf Regulierung des Schadens hatte die Kl\u00e4gerin unabh\u00e4ngig davon, wie viel Beitr\u00e4ge sie bis dahin eingezahlt hatte, erkl\u00e4rten die Richter.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 Lisa F. Young &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Handwerkerkosten f\u00fcr Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsma\u00dfnahmen k\u00f6nnen zu einer Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fchren. 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