{"id":4643,"date":"2016-05-24T08:00:38","date_gmt":"2016-05-24T06:00:38","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4643"},"modified":"2016-05-24T01:06:55","modified_gmt":"2016-05-23T23:06:55","slug":"wann-wird-nach-dem-abitur-das-kindergeld-weitergezahlt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2016\/05\/24\/wann-wird-nach-dem-abitur-das-kindergeld-weitergezahlt\/","title":{"rendered":"Wann wird nach dem Abitur das Kindergeld weitergezahlt?"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4015\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/studium-300x210.jpg\" alt=\"Bildnachweis: \u00a9 Minerva Studio - Fotolia.com\" width=\"300\" height=\"210\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/studium-300x210.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/studium.jpg 413w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Solange vollj\u00e4hrige Kinder noch die Schule besuchen, um ihr Abitur zu machen, haben Eltern Anspruch auf Kindergeld. Doch wie ist die Situation nach dem Abitur? Unter bestimmten Voraussetzungen k\u00f6nnen Eltern auch dann noch weiterhin Kindergeld erhalten, nachdem ihr Kind die Abiturpr\u00fcfung abgelegt hat.<!--more--><\/p>\n<h2>Kindergeld w\u00e4hrend Studium und Ausbildung<\/h2>\n<p>Sollte sich das vollj\u00e4hrige Kind nach dem Abitur dazu entschlie\u00dfen, ein Studium aufzunehmen, haben die Eltern weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld. W\u00e4hrend ihr Kind studiert, k\u00f6nnen die Eltern maximal so lange, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, Kindergeld beziehen. Das Gleiche gilt, wenn das Kind eine Berufsausbildung nach dem Abitur macht. Zumeist ist es aber so, dass das Ende der Schulzeit und der Beginn des Studiums oder der Ausbildung nicht nahtlos ineinander \u00fcbergehen, sondern einige Woche oder sogar Monate dazwischen liegen. Auch in dieser Zeit m\u00fcssen Eltern nicht auf das Kindergeld verzichten. Allerdings gibt es eine wichtige Bedingung zu beachten: Die \u00dcbergangsphase darf maximal vier Monate dauern. Sollte diese Frist \u00fcberschritten werden, verlieren die Eltern r\u00fcckwirkend auch den Kindergeldanspruch f\u00fcr die ersten vier Monate der \u00dcbergangsphase.<\/p>\n<h2>Kindergeld w\u00e4hrend Wartesemestern auf einen Studienplatz<\/h2>\n<p>Je nachdem wie gut oder schlecht die Abiturnote war, kann es vorkommen, dass der Abiturient noch einige Wartesemester vor sich hat, bevor er einen Studienplatz zugeteilt bekommt. Doch auch in dieser Zeit m\u00fcssen Eltern nicht ohne Kindergeld auskommen. Denn bei Kindern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mangels Studienplatz das Studium nicht beginnen k\u00f6nnen, erhalten die Eltern ebenfalls weiterhin Kindergeld. Doch aufgepasst! Die Kinder m\u00fcssen sich in dieser Zeit auch ernsthaft um einen Studienplatz bem\u00fchen, ansonsten darf die Familienkasse die Zahlung des Kindergelds einstellen. Das verdeutlicht ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (<a href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2015\/03\/12\/kein-anspruch-auf-kindergeld-nach-ablehnung-eines-ausbildungsplatzes\/\" target=\"_blank\">BFH, Urteil vom 26. August 2014, Az XI R 14\/12<\/a>), wonach die Familienkasse die Kindergeldzahlungen zu Recht eingestellt hat, nachdem die Tochter des Kl\u00e4gers einen ihr angebotenen Studienplatz nicht angenommen hatte.<\/p>\n<h2>Kindergeld w\u00e4hrend eines freiwilligen sozialen Jahres<\/h2>\n<p>Nicht immer wollen die Abiturenten direkt nach der Schulzeit ins Berufsleben starten oder an die Uni wechseln. Immer mehr junge Menschen entscheiden sich dazu, nach dem Abitur erst einmal ein freiwilliges soziales Jahr einzulegen. Auch dann m\u00fcssen die Eltern auf das Kindergeld nicht verzichten. Die Familienkasse zahlt weiterhin Kindergeld an die Eltern, wenn deren Kinder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges \u00f6kologisches Jahr machen und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<\/p>\n<p>Bildnachweis: \u00a9 Minerva Studio &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Solange vollj\u00e4hrige Kinder noch die Schule besuchen, um ihr Abitur zu machen, haben Eltern Anspruch auf Kindergeld. Doch wie ist die Situation nach dem Abitur? 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