{"id":4631,"date":"2016-05-12T08:00:14","date_gmt":"2016-05-12T06:00:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4631"},"modified":"2016-05-11T06:06:36","modified_gmt":"2016-05-11T04:06:36","slug":"krankheitskosten-nach-unfall-auf-dem-weg-zur-arbeit-sind-keine-werbungskosten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2016\/05\/12\/krankheitskosten-nach-unfall-auf-dem-weg-zur-arbeit-sind-keine-werbungskosten\/","title":{"rendered":"Krankheitskosten nach Unfall auf dem Weg zur Arbeit sind keine Werbungskosten"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4216\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Fotolia_67648657_XS-300x200.jpg\" alt=\"Doktor Patient Arzt \u00c4rztin Patientin Krankheit Krankenversicherung\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Fotolia_67648657_XS-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/Fotolia_67648657_XS.jpg 424w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte bei einem Unfall verletzt wird, kann er die Behandlungskosten nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Denn die unfallbedingten Krankheitskosten sind bereits durch die Entfernungspauschale vollst\u00e4ndig abgegolten. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Februar 2016, Az. 1 K 2078\/15) hervor.<!--more--><\/p>\n<h2>Kl\u00e4gerin wurde bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit verletzt<\/h2>\n<p>In dem vorliegenden Fall wurde die Kl\u00e4gerin, die in einem Krankenhaus als Medizinisch-Technische Assistentin besch\u00e4ftigt war, auf der Fahrt zur Arbeit mit ihrem Pkw in einen Unfall verwickelt. Als Folge des Unfalls litt die Kl\u00e4gerin unter Schmerzen im Kopf- und Nackenbereich. Das Fahrzeug trug bei dem Unfall ebenfalls Sch\u00e4den davon, die Reparatur des Autos kostete rund 7.000 Euro.<\/p>\n<h2>Finanzamt erkennt nur die Reparaturkosten als Werbungskosten an<\/h2>\n<p>Nur ein Teil der durch den Unfall entstandenen Reparaturkosten und Behandlungskosten wurden von dritter Seite \u00fcbernommen. Den Rest der Kosten musste die Kl\u00e4gerin selbst tragen. Die selbst getragenen Kosten, darunter Reparaturkosten in H\u00f6he von 280 Euro und Krankheitskosten in H\u00f6he von 660 Euro, machte die Kl\u00e4gerin in ihrer Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr das Streitjahr 2014 als Werbungskosten bei den Eink\u00fcnften aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit geltend. Vom Finanzamt wurden zwar die Reparaturkosten f\u00fcr das Auto als Werbungskosten anerkannt, nicht aber die von Kl\u00e4gerin geltend gemachten Krankheitskosten. Dazu erkl\u00e4rte das Finanzamt, dass die Krankheitskosten allenfalls als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen steuerlich ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnten. Diese M\u00f6glichkeit scheide in diesem Fall aber auch aus, weil die Summe von 660 Euro die zumutbare Eigenbelastung nicht \u00fcbersteigt.<\/p>\n<h2>Entfernungspauschale deckt alle anfallenden Kosten auf dem Weg zur Arbeitsst\u00e4tte ab<\/h2>\n<p>Gegen die Entscheidung des Finanzamts zog die Steuerzahlerin vor Gericht. Doch ihre Klage blieb ohne Erfolg. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass f\u00fcr die Krankheitskosten infolge des Unfalls kein Werbungskostenabzug m\u00f6glich ist. In der Urteilsbegr\u00fcndung f\u00fchrten die Richter aus, dass die Entfernungspauschale nach 9 Abs. 2 S. 1 EStG entsprechend dem Wortlaut des Gesetzes alle Aufwendungen abdeckt, die auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte entstehen. Dies umfasse auch alle au\u00dfergew\u00f6hnlichen Kosten, wie etwa nach einem Unfall. Folgerichtig h\u00e4tte das Finanzamt eigentlich nicht nur die Krankheitskosten, sondern ebenso die Reparaturkosten des Autos unber\u00fccksichtigt lassen m\u00fcssen, erkl\u00e4rte das Gericht.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 Photographee.eu &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte bei einem Unfall verletzt wird, kann er die Behandlungskosten nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Denn die unfallbedingten Krankheitskosten sind bereits durch die Entfernungspauschale vollst\u00e4ndig abgegolten. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. 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