{"id":4553,"date":"2016-02-25T08:00:49","date_gmt":"2016-02-25T07:00:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4553"},"modified":"2016-03-04T08:14:12","modified_gmt":"2016-03-04T07:14:12","slug":"steuerfreibetraege-fuer-kinder-ausnutzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2016\/02\/25\/steuerfreibetraege-fuer-kinder-ausnutzen\/","title":{"rendered":"Steuerfreibetr\u00e4ge f\u00fcr Kinder ausnutzen"},"content":{"rendered":"<p>Eltern k\u00f6nnen dank ihrer Kinder die Steuerlast auf legale Weise reduzieren. Denn Kindern stehen genauso wie Erwachsenen j\u00e4hrliche Freibetr\u00e4ge bei der Einkommensbesteuerung zu. Insbesondere bei hohen Eink\u00fcnften aus Kapitalverm\u00f6gen kann es sich daher lohnen, einen Teil des Verm\u00f6gens auf die Kinder zu \u00fcbertragen, um deren Freibetr\u00e4ge auszunutzen.<!--more--><\/p>\n<h2>Sparerpauschbetrag steht auch jedem Kind zu<\/h2>\n<p>In Deutschland m\u00fcssen Kapitaleink\u00fcnfte wie etwa Zinsen oder Dividenden versteuert werden. Im Jahr 2009 wurde f\u00fcr die Besteuerung von Kapitaleink\u00fcnften die Abgeltungsteuer eingef\u00fchrt. Im Regelfall werden Kapitalertr\u00e4ge seitdem mit einem festen Steuersatz in H\u00f6he von 25 Prozent belastet. Hinzukommen noch Solidarit\u00e4tszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Allerdings ist im deutschen Steuerrecht ein sogenannter Sparerpauschbetrag verankert. Solange die Kapitaleink\u00fcnfte den Sparerpauschbetrag nicht \u00fcberschreiten, bleiben sie von einer Besteuerung verschont. Der Sparerpauschbetrag bel\u00e4uft sich derzeit auf 801 Euro pro Jahr. Dieser Sparerpauschbetrag gilt aber nicht nur f\u00fcr erwachsene Sparer, sondern auch f\u00fcr Kinder mit Kapitaleink\u00fcnften. Jedes einzelne Kind kann unabh\u00e4ngig von seinem Alter den vollen Pauschbetrag aussch\u00f6pfen.<\/p>\n<h2>Grundfreibetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag<\/h2>\n<p>Neben diesem Sparerpauschbetrag k\u00f6nnen Kinder aber noch weitere Freibetr\u00e4ge in Anspruch nehmen. So steht ihnen genau wie jedem anderen Steuerpflichtigen auch der Grundfreibetrag zu. Der Grundfreibetrag soll daf\u00fcr sorgen, dass das f\u00fcr die Bestreitung des Existenzminimums notwendige Einkommen nicht durch Steuern belastet wird. Erst wenn die Gesamteink\u00fcnfte einer Person diesen Grundfreibetrag \u00fcberschreiten, d\u00fcrfen Steuern erhoben werden. Im Jahr 2016 liegt der Grundfreibetrag bei 8.652 Euro.<\/p>\n<p>Der Grundfreibetrag gilt f\u00fcr alle Arten von Eink\u00fcnften, neben den Kapitaleink\u00fcnften also auch f\u00fcr den Arbeitslohn. Da Kinder aber normalerweise noch kein Arbeitseinkommen oder andere Eink\u00fcnfte erzielen, k\u00f6nnen sie den Grundfreibetrag in vollem Umfang f\u00fcr Kapitaleink\u00fcnfte aussch\u00f6pfen. Zus\u00e4tzlich zum Grundfreibetrag und dem Sparerpauschbetrag steht jedem Kind auch noch der Sonderausgaben-Pauschbetrag in H\u00f6he von 36 Euro zu. Insgesamt k\u00f6nnen Kinder, die keine sonstigen Eink\u00fcnfte haben, damit pro Jahr bis zu 9.489 Euro an Kapitalertr\u00e4gen steuerfrei vereinnahmen.<\/p>\n<table border=\"1\" width=\"100%\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"4\">\n<colgroup>\n<col width=\"128*\" \/>\n<col width=\"128*\" \/> <\/colgroup>\n<tbody>\n<tr valign=\"TOP\">\n<td width=\"50%\">Grundfreibetrag<\/td>\n<td width=\"50%\">8.652 Euro<\/td>\n<\/tr>\n<tr valign=\"TOP\">\n<td width=\"50%\">+ Sparerpauschbetrag<\/td>\n<td width=\"50%\">801 Euro<\/td>\n<\/tr>\n<tr valign=\"TOP\">\n<td width=\"50%\">+ Sonderausgaben-Pauschbetrag<\/td>\n<td width=\"50%\">36 Euro<\/td>\n<\/tr>\n<tr valign=\"TOP\">\n<td width=\"50%\"><\/td>\n<td width=\"50%\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr valign=\"TOP\">\n<td width=\"50%\">steuerfreie Einnahmen pro Kind<\/td>\n<td width=\"50%\"><u> <b>9.489 Euro<\/b><\/u><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Wenn man beispielsweise eine Verzinsung von 1,5 Prozent zugrunde legt, k\u00f6nnen pro Kind somit bis zu 632.600 Euro angelegt werden, ohne dass Abgeltungsteuer anf\u00e4llt.<\/p>\n<h2>Bis zu 400.000 Euro pro Kind sind steuerfrei \u00fcbertragbar<\/h2>\n<p>Auch bei der \u00dcbertragung von Verm\u00f6gen auf ihre Kinder m\u00fcssen Eltern in der Regel nicht bef\u00fcrchten, dass Steuern anfallen. Denn bei der \u00dcbertragung von Verm\u00f6gen auf Familienangeh\u00f6rige sieht das deutsche Steuerrecht ebenfalls hohe Freibetr\u00e4ge vor. So k\u00f6nnen bis zu 400.000 Euro pro Kind steuerfrei \u00fcbertragen werden. Erst wenn dieser Betrag \u00fcberschritten ist, w\u00fcrde Schenkungsteuer anfallen. Damit eine \u00dcbertragung des Verm\u00f6gens innerhalb der Familie von der Finanzverwaltung anerkannt wird, ist es wichtig, auf die Einhaltung der zivilrechtlichen Vorschriften f\u00fcr Schenkungen zu achten.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 imageteam &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eltern k\u00f6nnen dank ihrer Kinder die Steuerlast auf legale Weise reduzieren. Denn Kindern stehen genauso wie Erwachsenen j\u00e4hrliche Freibetr\u00e4ge bei der Einkommensbesteuerung zu. 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