{"id":4526,"date":"2016-01-15T08:00:26","date_gmt":"2016-01-15T07:00:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4526"},"modified":"2016-01-15T05:10:35","modified_gmt":"2016-01-15T04:10:35","slug":"freistellungsauftraege-werden-ohne-steuer-identifikationsnummer-unwirksam","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2016\/01\/15\/freistellungsauftraege-werden-ohne-steuer-identifikationsnummer-unwirksam\/","title":{"rendered":"Freistellungsauftr\u00e4ge werden ohne Steuer-Identifikationsnummer unwirksam"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4286\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_82094834_XS-300x196.jpg\" alt=\"\u00a9 grafikplusfoto\" width=\"300\" height=\"196\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_82094834_XS-300x196.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_82094834_XS.jpg 428w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Wer bereits vor l\u00e4ngerer Zeit einen Freistellungsauftrag eingerichtet hat, sollte diesen zu Beginn des Jahres unbedingt \u00fcberpr\u00fcfen. Grund daf\u00fcr ist eine Gesetzes\u00e4nderung, die zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Dadurch werden Freistellungsauftr\u00e4ge unwirksam, wenn bei der Bank nicht die Steuer-Identifikationsnummer hinterlegt ist. Dann m\u00fcsste die Bank einen Steuerabzug bei Kapitalertr\u00e4gen vornehmen.<!--more--><\/p>\n<h2>Vor 2011 eingerichtete Freistellungsauftr\u00e4ge sind vornehmlich betroffen<\/h2>\n<p>Auf Kapitalertr\u00e4ge wie etwa Zinsen oder Dividenden muss in Deutschland Abgeltungsteuer gezahlt werden. Diese bel\u00e4uft sich auf 25 Prozent der Kapitalertr\u00e4ge zuz\u00fcglich Kirchensteuer und Solidarit\u00e4tszuschlag. Die f\u00e4llige Steuer wird direkt von der Bank einbehalten und an den Fiskus abgef\u00fchrt, es sei denn, der Bank liegt ein Freistellungsauftrag vor. Doch aufgepasst: Alle Freistellungsauftr\u00e4ge ohne Steuer-Identifikationsnummer haben zum 1. Januar 2016 ihre G\u00fcltigkeit verloren. Davon betroffen sind vor allem unbefristete Freistellungsauftr\u00e4ge, die vor 2011 eingerichtet worden sind. Bei sp\u00e4ter erteilten Freistellungsauftr\u00e4gen wird der Bank in der Regel bereits die Steuer-Identifikationsnummer vorliegen. Seit dem 1. Januar 2011 gilt n\u00e4mlich bereits, dass ein Freistellungsauftrag nur unter Angabe der Steuer-Identifikationsnummer des Auftraggebers ge\u00e4ndert oder neu erteilt werden darf. Bei von Eheleuten gemeinsam gestellten Freistellungsauftr\u00e4gen werden die Steuer-Identifikationsnummern beider Ehegatten ben\u00f6tigt.<\/p>\n<h2>Abgeltungsteuer nachtr\u00e4glich vom Finanzamt zur\u00fcckholen<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich steht jedem Anleger in Deutschland der sogenannte Sparerpauschbetrag zu. Dadurch kann jeder Steuerpflichtige bis zu 801 Euro an Kapitalertr\u00e4gen erzielen, ohne daf\u00fcr Steuern zahlen zu m\u00fcssen. Damit die Bank bis zum Erreichen dieser Grenze keine Steuern an das Finanzamt abf\u00fchrt, muss der Anleger der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Es besteht auch die M\u00f6glichkeit, den Freibetrag aufzuteilen und mehrere Freistellungsauftr\u00e4ge bei verschiedenen Banken einzurichten. Liegen die Kapitalertr\u00e4ge des Steuerpflichtigen insgesamt unter dem Sparerpauschbetrag, wurde aber trotzdem Abgeltungsteuer von der Bank einbehalten, weil kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag erteilt wurde, ist das Geld f\u00fcr den Steuerpflichtigen trotzdem noch nicht verloren. Der Anleger hat dann die M\u00f6glichkeit, sich die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer nachtr\u00e4glich vom Finanzamt \u00fcber die Einkommensteuererkl\u00e4rung zur\u00fcckzuholen.<\/p>\n<h2>Wo l\u00e4sst sich die Steuer-Identifikationsnummer finden?<\/h2>\n<p>Im Jahr 2008 hat das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern jedem Bundesb\u00fcrger eine eindeutige Steuer-Identifikationsnummer zugeteilt. Diese elfstellige Nummer gilt ein Leben lang. Die Steuer-Identifikationsnummer wurde damals jedem Steuerpflichtigen vom Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern schriftlich mitgeteilt. Au\u00dferdem ist die Steuer-Identifikationsnummer auch auf der Gehaltsabrechnung, der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers und im Steuerbescheid vermerkt. Wer seine Steuer-Identifikationsnummer trotzdem nicht mehr finden kann, hat alternativ die M\u00f6glichkeit, diese \u00fcber die Homepage des Bundeszentralamts f\u00fcr Steuern erneut anzufordern.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 grafikplusfoto<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer bereits vor l\u00e4ngerer Zeit einen Freistellungsauftrag eingerichtet hat, sollte diesen zu Beginn des Jahres unbedingt \u00fcberpr\u00fcfen. Grund daf\u00fcr ist eine Gesetzes\u00e4nderung, die zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. 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