{"id":4484,"date":"2015-12-22T08:00:25","date_gmt":"2015-12-22T07:00:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4484"},"modified":"2015-12-22T06:45:35","modified_gmt":"2015-12-22T05:45:35","slug":"abzugsverbot-der-gewerbesteuer-ist-verfassungskonform","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2015\/12\/22\/abzugsverbot-der-gewerbesteuer-ist-verfassungskonform\/","title":{"rendered":"Abzugsverbot der Gewerbesteuer ist verfassungskonform"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4083\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_50307208_XS-300x200.jpg\" alt=\"\u00a9 bilderstoeckchen - Fotolia.com\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_50307208_XS-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_50307208_XS.jpg 424w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Seit dem Jahr 2008 darf die von einem Unternehmen gezahlte Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Mit seinem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 10. September 2015, Az. IV R 8\/13, ver\u00f6ffentlicht am 11. November 2015) nun best\u00e4tigt, dass das Abzugsverbot f\u00fcr die Gewerbesteuer verfassungskonform ist.<!--more--><\/p>\n<h2>Gewerbesteuer ist seit der Unternehmensteuerreform 2008 keine Betriebsausgabe mehr<\/h2>\n<p>Fr\u00fcher war die Gewerbesteuer noch als Betriebsausgabe absetzbar. Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 hat der Gesetzgeber allerdings durch \u00a7 4 Abs. 5b EStG gesetzlich festgeschrieben, dass die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen aus steuerlicher Sicht nicht mehr als Betriebsausgabe gelten d\u00fcrfen. Demzufolge darf die Gewerbesteuer bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns eines Unternehmens auch nicht l\u00e4nger gewinnmindernd ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<h2>Kein Versto\u00df gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot<\/h2>\n<p>Gegen das gesetzlich vorgeschriebene Abzugsverbot f\u00fcr die Gewerbesteuer hatten die ehemaligen Gesellschafter einer Personengesellschaft geklagt, da das Verbot ihrer Meinung nach nicht verfassungskonform sei. Sie hatten jedoch keinen Erfolg. Der Bundesfinanzhof kam zu dem Ergebnis, dass die mit diesem Abzugsverbot verbundene Einschr\u00e4nkung des objektiven Nettoprinzips nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot oder die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verst\u00f6\u00dft. In der Urteilsbegr\u00fcndung f\u00fchrten die Richter aus, dass sich das Abzugsverbot in Zusammenhang mit den steuerlichen Entlastungen, die im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 in Kraft getreten sind, hinreichend sachlich begr\u00fcnden lie\u00dfe. Der Bundesfinanzhof verwies dabei insbesondere auf die zeitgleiche Erh\u00f6hung des Anrechnungsfaktors f\u00fcr die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8. Diese Erh\u00f6hung f\u00fchre in den meisten F\u00e4llen sogar zu einer vollst\u00e4ndigen Entlastung des Unternehmers bzw. der Gesellschafter einer Personengesellschaft von der Gewerbesteuerschuld, so das Gericht.<\/p>\n<h2>Abzugsverbot der Gewerbesteuer auch bei Kapitalgesellschaften verfassungsgem\u00e4\u00df<\/h2>\n<p>Mit diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass das Abzugsverbot f\u00fcr die Gewerbesteuer auch bei Personengesellschaften verfassungskonform ist. Zuvor hatte der I. Senat des Bundesfinanzhofs bereits entschieden, dass das Abzugsverbot bei Kapitalgesellschaften verfassungsgem\u00e4\u00df ist, bei denen die Nichtabziehbarkeit zu einer Doppelbelastung des Gewinns mit K\u00f6rperschaftsteuer und Gewerbesteuer f\u00fchrt (BFH, Urteil vom 16. Januar 2014, Az. I R 21\/12).<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 bilderstoeckchen &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit dem Jahr 2008 darf die von einem Unternehmen gezahlte Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Mit seinem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 10. September 2015, Az. IV R 8\/13, ver\u00f6ffentlicht am 11. 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