{"id":4450,"date":"2015-11-18T08:00:20","date_gmt":"2015-11-18T07:00:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4450"},"modified":"2015-11-17T05:39:59","modified_gmt":"2015-11-17T04:39:59","slug":"kuenstlersozialabgabe-bleibt-im-kommenden-jahr-unveraendert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2015\/11\/18\/kuenstlersozialabgabe-bleibt-im-kommenden-jahr-unveraendert\/","title":{"rendered":"K\u00fcnstlersozialabgabe bleibt im kommenden Jahr unver\u00e4ndert"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4059\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/zeit-geld-300x210.jpg\" alt=\"\u00a9 imageteam - Fotolia.com\" width=\"300\" height=\"210\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/zeit-geld-300x210.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/zeit-geld.jpg 414w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Wer selbstst\u00e4ndig k\u00fcnstlerisch t\u00e4tig ist, kann der K\u00fcnstlersozialkasse beitreten, um Beihilfen zur Sozialversicherung zu erhalten. Die K\u00fcnstlersozialkasse finanziert sich \u00fcber die K\u00fcnstlersozialabgabe. Wie jetzt bekannt wurde, wird die K\u00fcnstlersozialabgabe im kommenden Jahr nicht steigen.<!--more--><\/p>\n<p>Wenn jemand eine im weitesten Sinne k\u00fcnstlerische T\u00e4tigkeit selbstst\u00e4ndig aus\u00fcbt, beispielsweise als Journalist, Musiker, Grafiker oder auch Webdesigner kann er bei der K\u00fcnstlersozialkasse Zusch\u00fcsse zur Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung beantragen. Das daf\u00fcr ben\u00f6tigte Geld holt sich die K\u00fcnstlersozialkasse bei den Auftraggebern der K\u00fcnstler und Publizisten in Form der K\u00fcnstlersozialabgabe. Aus dem vor Kurzem an die Verb\u00e4nde und L\u00e4nder verschickten Entwurf der K\u00fcnstlersozialabgabe-Verordnung 2016 geht hervor, dass f\u00fcr das kommende Jahr keine Anhebung der K\u00fcnstlersozialabgabe geplant ist. Damit wird der Abgabesatz auch im Jahr 2016 weiterhin stabil bei 5,2 Prozent liegen. Die K\u00fcnstlersozialabgabe errechnet sich aus allen Nettoentgelten, die ein Unternehmen an selbstst\u00e4ndige K\u00fcnstler und Publizisten gezahlt hat.<\/p>\n<p>Im letzten Jahr wurde das Gesetz zur Stabilisierung des K\u00fcnstlersozialabgabesatzes verabschiedet. Die daraus folgenden intensiveren Pr\u00fcfungen der deutschen Rentenversicherung und der K\u00fcnstlersozialkasse bei den Auftraggebern sorgten daf\u00fcr, dass die K\u00fcnstlersozialkasse nun \u00fcber eine solide Finanzbasis verf\u00fcgt, so dass eine erneute Erh\u00f6hung der K\u00fcnstlersozialabgabe nicht notwendig gewesen ist. Zuletzt wurde die K\u00fcnstlersozialabgabe im Jahr 2014 von zuvor 4,1 Prozent auf 5,2 Prozent angehoben.<\/p>\n<h2>Wer muss die K\u00fcnstlersozialabgabe zahlen?<\/h2>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 24 KSVG sind zum einen sogenannte typische Verwerter von k\u00fcnstlerischen oder publizistischen Werken oder Leistungen abgabepflichtig. Dazu geh\u00f6ren u.a. Verlage, Presseagenturen, Theater, Orchester oder Galerien. Zum andern m\u00fcssen aber auch Unternehmen, die Werbung in eigener Sache betreiben und hierf\u00fcr nicht nur gelegentlich Auftr\u00e4ge an selbstst\u00e4ndige K\u00fcnstler oder Publizisten erteilen, die K\u00fcnstlersozialabgabe entrichten. Die K\u00fcnstlersozialabgabe muss unabh\u00e4ngig davon gezahlt werden, ob der beauftragte K\u00fcnstler Mitglied in der K\u00fcnstlersozialkasse ist oder nicht.<\/p>\n<p>Seit dem Jahr 2015 existiert allerdings eine Bagatellgrenze. Es muss keine K\u00fcnstlersozialabgabe gezahlt werden, wenn die Gesamtsumme aller in einem Kalenderjahr gezahlten Entgelte an selbstst\u00e4ndige K\u00fcnstler und Publizisten 450 Euro nicht \u00fcbersteigt. Privatpersonen, die einen K\u00fcnstler beispielsweise f\u00fcr eine Feier engagieren sind grunds\u00e4tzlich nicht abgabepflichtig.<\/p>\n<h2>Wof\u00fcr werden die Einnahmen aus der K\u00fcnstlersozialabgabe verwendet?<\/h2>\n<p>Wer freiberuflich t\u00e4tig ist, erh\u00e4lt im Gegensatz zu angestellten Arbeitnehmern keine Zusch\u00fcsse des Arbeitgebers zur Sozialversicherung. Dieser Nachteil soll durch die K\u00fcnstlersozialkasse ausgeglichen werden. Selbstst\u00e4ndige K\u00fcnstler und Publizisten, die bei der K\u00fcnstlersozialkasse registriert sind, m\u00fcssen nur den gleichen Beitragsanteil f\u00fcr ihre Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung zahlen wie ein abh\u00e4ngig besch\u00e4ftigter Arbeitnehmer. Der Arbeitgeberanteil wird dann von der K\u00fcnstlersozialkasse \u00fcbernommen. Die Leistungen der K\u00fcnstlersozialkasse werden zu 30 Prozent \u00fcber die K\u00fcnstlersozialabgabe und zu 20 Prozent \u00fcber einen Zuschuss des Bundes finanziert. Derzeit profitieren in Deutschland rund 180.000 selbstst\u00e4ndige K\u00fcnstler und Publizisten von den Beihilfen der K\u00fcnstlersozialkasse.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 imageteam &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer selbstst\u00e4ndig k\u00fcnstlerisch t\u00e4tig ist, kann der K\u00fcnstlersozialkasse beitreten, um Beihilfen zur Sozialversicherung zu erhalten. Die K\u00fcnstlersozialkasse finanziert sich \u00fcber die K\u00fcnstlersozialabgabe. 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