{"id":4447,"date":"2015-11-17T08:00:25","date_gmt":"2015-11-17T07:00:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4447"},"modified":"2015-12-22T08:43:54","modified_gmt":"2015-12-22T07:43:54","slug":"lohnsteuerermaessigung-bis-30-november-2015-beantragen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2015\/11\/17\/lohnsteuerermaessigung-bis-30-november-2015-beantragen\/","title":{"rendered":"Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigung bis 30. November 2015 beantragen"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4280\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_63079774_XS-300x225.jpg\" alt=\"\u00a9 Stefan Yang\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_63079774_XS-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_63079774_XS.jpg 400w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Weniger Abz\u00fcge und mehr Netto vom Gehalt jeden Monat ausgezahlt zu bekommen. Das w\u00fcnschen sich sicherlich alle Arbeitnehmer. M\u00f6glich wird das durch einen Antrag auf Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigung. Steuerpflichtige haben noch bis zum 30. November 2015 Zeit, um sich die Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr das Jahr 2015 zu sichern. Au\u00dferdem gibt es eine Neuregelung, wonach die Antr\u00e4ge zuk\u00fcnftig f\u00fcr zwei statt nur ein Jahr gelten.<!--more--><\/p>\n<h2>Wie funktioniert die Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigung?<\/h2>\n<p>Der Arbeitgeber ermittelt die monatlich einzubehaltende Lohnsteuer ausgehend vom Bruttolohn und der Steuerklasse des Arbeitnehmers. Werbungskosten, Sonderausgaben und au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen reduzieren zwar die zu zahlende Einkommensteuer. Allerdings wirken sich diese steuermindernden Faktoren normalerweise noch nicht beim Lohnsteuerabzug aus, sondern erst im Rahmen der Einkommensteuererkl\u00e4rung. Die jeden Monat zu viel gezahlte Lohnsteuer f\u00fchrt dann zu einer Steuererstattung. Wer aber nicht solange warten will, kann beim zust\u00e4ndigen Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigung einreichen. Dann wird ein entsprechender Freibetrag in die Zentrale Datenbank f\u00fcr die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eingetragen. Durch diesen Freibetrag sinkt dann das zu versteuernde Einkommen und der Arbeitgeber muss weniger Lohnsteuer einbehalten. Das f\u00fchrt dann zu einem h\u00f6heren monatlichen Nettoeinkommen. Wer einen Antrag auf Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigung stellen will, sollte aber bedenken, dass er danach in der Regel verpflichtet ist, eine Einkommensteuererkl\u00e4rung f\u00fcr das abgelaufene Jahr unaufgefordert beim Finanzamt einzureichen.<\/p>\n<h2>Antragsgrenze beim Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigungsverfahren<\/h2>\n<p>Steuerpflichtige, die einen Antrag auf Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigung stellen wollen, m\u00fcssen au\u00dferdem wissen, dass eine Antragsgrenze existiert. Das Finanzamt wird einen Freibetrag nur dann eintragen, wenn die Antragsgrenze in H\u00f6he von 600 Euro \u00fcberschritten wird. Der Freibetrag setzt sich zusammen aus allen steuermindernden Ausgaben des Steuerpflichtigen. Dies sind zum einen die Werbungskosten, zum anderen aber auch Sonderausgaben und au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen. Zu den abzugsf\u00e4higen Werbungskosten geh\u00f6ren beispielsweise die Entfernungspauschale f\u00fcr Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, die Aufwendungen f\u00fcr Arbeitsmittel oder Beitr\u00e4ge zu den Berufsverb\u00e4nden. Werbungskosten werden allerdings erst ber\u00fccksichtigt, wenn sie den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro bzw. den Pauschbetrag von 102 Euro bei Versorgungsbez\u00fcgen \u00fcbersteigen. Beispiele f\u00fcr Sonderausgaben sind Unterhaltsleistungen an den Ehepartner oder Aufwendungen f\u00fcr die Kinderbetreuung. Vorsorgeaufwendungen wie die Beitr\u00e4ge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung z\u00e4hlen allerdings nicht dazu, da sie beim Lohnsteuerabzug bereits \u00fcber die Vorsorgepauschale ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<h2>Fristen f\u00fcr die Antragsstellung<\/h2>\n<p>Der Freibetrag wird normalerweise immer zum ersten des Folgemonats nach der Antragsstellung wirksam. Eine Ausnahmeregelung gilt aber f\u00fcr im Januar 2016 eingereichte Antr\u00e4ge. In diesem Fall wird der Freibetrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 gebildet. Ansonsten gilt: Da es sich um einen Jahresbetrag handelt, wird der Freibetrag nach der Antragsstellung gleichm\u00e4\u00dfig auf die verbleibenden Monate des Jahres verteilt. Wer also noch bis zum 30. November dieses Jahres, den Antrag auf Lohnerm\u00e4\u00dfigung beim Finanzamt einreicht, kann den kompletten Freibetrag f\u00fcr das Jahr 2015 im Dezember nutzen. Das kann sich f\u00fcr den Steuerpflichtigen vor allem dann lohnen, wenn zum Jahresende Sonderzahlungen wie etwa das Weihnachtsgeld anstehen. Wenn Sie jetzt den Antrag stellen f\u00fcr das neue Jahr, gilt au\u00dferdem erstmalig die Neuregelung, dass der beantragte Freibetrag f\u00fcr zwei statt wie bisher nur ein Jahr g\u00fcltig ist.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuererklaerung\/formulare-herunterladen\/lohnsteuer\/\" class=\"btn btn-primary btn-block\">Formular Antrag auf Lohnsteuererm\u00e4\u00dfigung kostenlos runterladen<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/steuererklaerung\/rechner\/laufende-bezuege\/\" class=\"btn btn-default btn-block\">Kostenloser Steuerrechner<\/a><\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 Stefan Yang<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weniger Abz\u00fcge und mehr Netto vom Gehalt jeden Monat ausgezahlt zu bekommen. Das w\u00fcnschen sich sicherlich alle Arbeitnehmer. 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