{"id":4438,"date":"2015-11-11T08:00:30","date_gmt":"2015-11-11T07:00:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4438"},"modified":"2015-11-11T05:07:42","modified_gmt":"2015-11-11T04:07:42","slug":"aufteilung-der-kosten-bei-feier-aus-privatem-und-beruflichem-anlass","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2015\/11\/11\/aufteilung-der-kosten-bei-feier-aus-privatem-und-beruflichem-anlass\/","title":{"rendered":"Aufteilung der Kosten bei Feier aus privatem und beruflichem Anlass"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft wp-image-4278 size-medium\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_62277930_XS-300x169.jpg\" alt=\"\u00a9 J\u00fcrgen Priewe\" width=\"300\" height=\"169\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_62277930_XS-300x169.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_62277930_XS.jpg 462w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/p>\n<p>K\u00f6nnen die Kosten f\u00fcr eine Feier von der Steuer abgesetzt werden? Das h\u00e4ngt davon ab, ob die Feier aus privaten oder beruflichen Gr\u00fcnden veranstaltet wird. Ein Steuerabzug ist eigentlich nur bei beruflich veranlassten Feiern erlaubt. Jetzt gab es aber ein f\u00fcr Steuerpflichtige erfreuliches Urteil. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Aufwendungen f\u00fcr eine Feier, die sowohl privat als auch beruflich veranlasst ist, zumindest anteilig absetzbar sind.<!--more--><\/p>\n<h2>Finanzamt verweigert anteiligen Werbungskostenabzug f\u00fcr die Feier<\/h2>\n<p>In dem vorliegenden Fall hatte ein Steuerberater geklagt, der sowohl f\u00fcr Freunde und Verwandte als auch f\u00fcr Kollegen eine Feier veranstaltet hatte. Die Feier hatte gleich zwei Anl\u00e4sse. Zum einen seine Bestellung zum Steuerberater. Zum anderen wollte er gleichzeitig auch seinen 30. Geburtstag geb\u00fchrend feiern. Von den auf der Feier erschienenen G\u00e4sten geh\u00f6rten 46 Personen zum Kollegenkreis des Kl\u00e4gers. Daneben waren auch noch 32 Freunde und Verwandte des Kl\u00e4gers auf der Feier anwesend.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger machte f\u00fcr die Feier Aufwendungen in H\u00f6he von 1. 586, 34 Euro als Werbungskosten bei den Eink\u00fcnften aus nichtselbst\u00e4ndiger Arbeit steuerlich geltend. Diesen Betrag ermittelte er, indem er die Gesamtkosten f\u00fcr die Feier auf die G\u00e4ste aus dem beruflichen und privaten Umfeld aufteilte. Das Finanzamt weigerte sich jedoch, die Aufwendungen des Kl\u00e4gers als Werbungskosten anzuerkennen.<\/p>\n<h2>Bundesfinanz hebt das Urteil der Vorinstanz wieder auf<\/h2>\n<p>Das Finanzgericht Baden-W\u00fcrttemberg (FG Baden-W\u00fcrttemberg, Urteil vom 19. M\u00e4rz 2014, Az 1 K 3541\/12) gab zun\u00e4chst dem Finanzamt recht und wies die Klage des Steuerberaters als unbegr\u00fcndet zur\u00fcck. Der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 8. Juli 2015, Az. VI R 46\/14) vertrat jedoch eine andere Rechtsauffassung und hob das Urteil der Vorinstanz auf. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs k\u00f6nnen Ausgaben eines Arbeitnehmers f\u00fcr eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass teilweise als Werbungskosten abziehbar sein.<\/p>\n<p>Der als Werbungskosten abziehbare Betrag kann abgegrenzt werden, indem die G\u00e4ste jeweils dem beruflichen oder dem privaten Umfeld des Steuerpflichtigen zugeordnet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Einladung der G\u00e4ste aus dem beruflichen Umfeld nahezu ausschlie\u00dflich beruflich veranlasst ist, so die Richter. Davon kann ausgegangen werden, wenn nicht nur ausgew\u00e4hlte G\u00e4ste aus dem Kollegenkreis eingeladen werden, sondern die Einladungen f\u00fcr die Feier nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien, beispielsweise alle Auszubildenden oder alle Zugeh\u00f6rigen einer bestimmten Abteilung, verteilt werden.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 J\u00fcrgen Priewe<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00f6nnen die Kosten f\u00fcr eine Feier von der Steuer abgesetzt werden? Das h\u00e4ngt davon ab, ob die Feier aus privaten oder beruflichen Gr\u00fcnden veranstaltet wird. Ein Steuerabzug ist eigentlich nur bei beruflich veranlassten Feiern erlaubt. Jetzt gab es aber ein f\u00fcr Steuerpflichtige erfreuliches Urteil. 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