{"id":4422,"date":"2015-10-14T08:00:55","date_gmt":"2015-10-14T06:00:55","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4422"},"modified":"2015-10-13T05:43:13","modified_gmt":"2015-10-13T03:43:13","slug":"wann-darf-ein-bestandskraeftiger-kindergeldbescheid-nachtraeglich-noch-geaendert-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2015\/10\/14\/wann-darf-ein-bestandskraeftiger-kindergeldbescheid-nachtraeglich-noch-geaendert-werden\/","title":{"rendered":"Wann darf ein bestandskr\u00e4ftiger Kindergeldbescheid nachtr\u00e4glich noch ge\u00e4ndert werden?"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4033\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_72690485_XS-300x200.jpg\" alt=\"Familie - Eltern mit Kindern\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_72690485_XS-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_72690485_XS.jpg 424w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Wenn Eltern nach einer Ablehnung oder Aufhebung der Kindergeldfestsetzung durch die Familienkasse nicht fristgerecht Einspruch einlegen wir der Kindergeldbescheid bestandskr\u00e4ftig. Doch auch ein bestandskr\u00e4ftiger Kindergeldbescheid kann unter bestimmten Voraussetzungen nacht\u00e4glich noch zu Gunsten der Eltern ge\u00e4ndert werden.<!--more--><\/p>\n<h2>Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung bei versp\u00e4tetem Bekanntwerden neuer Tatsachen m\u00f6glich<\/h2>\n<p>Wenn die Familienkasse eine Kindergeldfestsetzung aufgehoben oder abgelehnt hat, m\u00fcssen die betroffenen Eltern innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Andernfalls wird der Aufhebungs- bzw. Ablehnungsbescheid bestandskr\u00e4ftig. Ein bestandskr\u00e4ftiger Kindergeldbescheid kann gem\u00e4\u00df \u00a7 173 AO aber nachtr\u00e4glich noch ge\u00e4ndert werden, wenn f\u00fcr die Kindergeldfestsetzung ma\u00dfgebliche Tatsachen oder Beweismittel erst sp\u00e4ter bekanntwerden. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Eltern der Familienkasse nachtr\u00e4glich Nachweise \u00fcber eine vor dem 25. Lebensjahr begonnene Berufsausbildung oder eine eingetretene Behinderung ihres vollj\u00e4hrigen Kindes vorlegen.<\/p>\n<h2>Keine nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung bei groben Verschulden<\/h2>\n<p>Eine nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung des Kindergeldbescheids zu Gunsten der Eltern setzt allerdings voraus, dass diese kein grobes Verschulden daran trifft, dass die f\u00fcr \u00c4nderung relevanten Tatsachen erst nachtr\u00e4glich bekannt geworden sind. Wenn also die Eltern, w\u00e4hrend die Frist f\u00fcr einen Einspruch noch lief, schon von der begonnenen Berufsausbildung oder der eingetretenen Behinderung des Kindes wussten und ihnen bekannt war, dass diese Fakten f\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder einen verl\u00e4ngerten Anspruch auf Kindergeld begr\u00fcnden, darf ein bestandskr\u00e4ftige Kindergeldbescheid nicht mehr nachtr\u00e4glich ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<h2>Wann liegt ein grobes Verschulden vor?<\/h2>\n<p>In einem Rechtsstreit, der k\u00fcrzlich vor dem Finanzgericht M\u00fcnster (FG M\u00fcnchen, Urteil vom 10. M\u00e4rz 2015, Az. 7 K 48\/13) verhandelt wurde, musste sich das Gericht mit der Frage befassen, ob sich die Kl\u00e4gerin ein grobes Verschulden vorwerfen lassen muss und damit eine nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung des Kindergeldbescheids ausgeschlossen w\u00e4re. In dem hier verhandelten Verfahren hatte die Familienkasse zun\u00e4chst wegen fehlender Nachweise \u00fcber eine Ausbildung der vollj\u00e4hrigen Tochter die Kindergeldfestsetzung aufgehoben und von der Kl\u00e4gerin, einer schwerbehinderten und tauben Mutter, die R\u00fcckzahlung des bereits erhaltenes Kindergeldes in H\u00f6he von 5.078 Euro verlangt. Zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt wurde der Familienkasse von der Kl\u00e4gerin erstmals ein Schwerbehindertenausweis f\u00fcr die Tochter vorgelegt.<\/p>\n<p>Die Familienkasse weigert sich jedoch den bestandskr\u00e4ftigen Kindergeldbescheid nachtr\u00e4glich zu \u00e4ndern mit der Begr\u00fcndung, dass die Kl\u00e4gerin ein grobes Verschulden an der Nichtgeltendmachung der Schwerbehinderteneigenschaft treffe. Das Finanzgericht M\u00fcnster war nicht dieser Meinung und gab der Klage statt. Nach Auffassung des Gerichts m\u00fcsse bei der Frage, ob ein grobes Verschulden vorliegt oder nicht, immer die individuellen Kenntnisse und F\u00e4higkeiten ber\u00fccksichtigt werden. Deshalb kamen die Richter zu dem Schluss, dass im vorliegenden Fall kein grobes Verschulden vorliegt, da der schwerbehinderten und tauben Kl\u00e4gerin, die im Umgang mit Beh\u00f6rden \u00fcberfordert ist und im Steuerrecht unkundig ist, die blo\u00dfe Nichtbeachtung der von der Familienkasse ausgeh\u00e4ndigten Merkbl\u00e4tter nicht zum Vorwurf gemacht werden kann.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 Kzenon &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn Eltern nach einer Ablehnung oder Aufhebung der Kindergeldfestsetzung durch die Familienkasse nicht fristgerecht Einspruch einlegen wir der Kindergeldbescheid bestandskr\u00e4ftig. 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