{"id":4406,"date":"2015-09-25T08:00:18","date_gmt":"2015-09-25T06:00:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4406"},"modified":"2015-09-23T18:29:36","modified_gmt":"2015-09-23T16:29:36","slug":"sonntags-feiertags-und-nachtzuschlaegen-als-verdeckte-gewinnausschuettung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2015\/09\/25\/sonntags-feiertags-und-nachtzuschlaegen-als-verdeckte-gewinnausschuettung\/","title":{"rendered":"Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschl\u00e4gen als verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4286\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_82094834_XS-300x196.jpg\" alt=\"\u00a9 grafikplusfoto\" width=\"300\" height=\"196\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_82094834_XS-300x196.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_82094834_XS.jpg 428w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Wenn ein Arbeitnehmer Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit erh\u00e4lt, sind diese gem\u00e4\u00df \u00a7 3b steuerfrei. F\u00fcr Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer gilt hingegen eine Sonderregelung. Falls eine GmbH mit ihrem Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschl\u00e4ge vereinbart, handelt es sich dabei aus steuerlicher Sicht in den meisten F\u00e4llen um eine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung. Das wird durch ein aktuelles Urteil (FG M\u00fcnster, Urteil vom 14. April 2015, Az. 1 K 3431\/13 E) des Finanzgerichts M\u00fcnster best\u00e4tigt.<!--more--><\/p>\n<p>In dem hier verhandelten Verfahren stritten die Parteien dar\u00fcber, wie die Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, die einem Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer gew\u00e4hrt wurden, steuerlich zu behandeln sind. Geklagt hatte der alleinige Gesellschafter und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer GmbH, die Komponenten f\u00fcr EDV-Systeme vertrieb. Neben dem Kl\u00e4ger waren nur noch zwei bis drei Auszubildende und eine Aushilfe f\u00fcr das Unternehmen t\u00e4tig. Im Gesch\u00e4ftsf\u00fchrervertrag vereinbarten die GmbH und der Kl\u00e4ger die Zahlung von Zuschl\u00e4gen f\u00fcr Sonntags-, Feiertags und Nachtarbeit neben dem Grundgehalt. Auf Grundlage dieser Vereinbarung erhielt der Kl\u00e4ger in den Streitjahren 2009 \u2013 2011 insgesamt Zuschl\u00e4ge in H\u00f6he von rund 37.600 Euro ausbezahlt.<\/p>\n<h2>Finanzamt behandelt Zuschl\u00e4ge als Kapitaleink\u00fcnfte<\/h2>\n<p>In seiner Einkommensteuererkl\u00e4rung deklarierte der Kl\u00e4ger diese Zuschl\u00e4ge als steuerfreien Arbeitslohn im Sinne des \u00a7 3b EStG. Nach einer Lohnsteuerau\u00dfenpr\u00fcfung im Jahr 2012 kam das Finanzamt jedoch zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Zuschl\u00e4gen um eine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung im Sinne des \u00a7 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG handelt. Daraufhin \u00e4nderte das Finanzamt die Steuerbescheide f\u00fcr die Jahre 2009 &#8211; 2011 dahin gehend ab, dass es die Zuschl\u00e4ge nun als Kapitaleink\u00fcnfte bewertete, und der Abgeltungsteuer unterwarf. Nach erfolglosem Einspruch klagte der Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und argumentierte damit, dass f\u00fcr den wirtschaftlichen Erfolg der GmbH ein Import von Waren aus China wichtig sei und deshalb f\u00fcr einen reibungslosen und ressourcenschonenden Ablauf des Wareneinkaufs besondere Arbeitszeiten unumg\u00e4nglich w\u00e4ren. Die von ihm geleisteten \u00dcberstunden l\u00e4gen somit im betrieblichen Interesse.<\/p>\n<h2>Gericht sieht keine betriebliche Veranlassung f\u00fcr die Zuschl\u00e4ge<\/h2>\n<p>Das Finanzgericht M\u00fcnster folgte dieser Argumentation nicht und wies die Klage als unbegr\u00fcndet zur\u00fcck. Wenn eine GmbH ihrem Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer eine gesonderte Verg\u00fctung f\u00fcr die Ableistung von \u00dcberstunden zahlt, liegt aus steuerlicher Sicht in den meisten F\u00e4llen eine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung vor, so das Gericht. Denn eine derartige Verg\u00fctung widerspricht dem Gedanken, dass von einem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ein besonderer Arbeitseinsatz, auch \u00fcber die \u00fcblichen Arbeitszeiten hinaus, verlangt werden kann. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Zahlung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschl\u00e4ge durch \u00fcberzeugende betriebliche Gr\u00fcnde gerechtfertigt ist. In dem vorliegenden Fall kamen die Richter aber zu dem Schluss, dass keine betriebliche Notwendigkeit f\u00fcr die Zahlung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschl\u00e4ge an den Kl\u00e4ger bestand, sondern die Zahlung durch das Gesellschaftsverh\u00e4ltnis veranlasst war. Ein ordentlicher Kaufmann h\u00e4tte die durch den Warenimport aus China bedingten ungew\u00f6hnlichen Arbeitszeiten direkt bei der Bemessung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrergehalts ber\u00fccksichtigt, erkl\u00e4rten die Richter.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 grafikplusfoto<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn ein Arbeitnehmer Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit erh\u00e4lt, sind diese gem\u00e4\u00df \u00a7 3b steuerfrei. F\u00fcr Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer gilt hingegen eine Sonderregelung. Falls eine GmbH mit ihrem Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschl\u00e4ge vereinbart, handelt es sich dabei aus steuerlicher Sicht in den meisten F\u00e4llen um eine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung. Das wird durch ein aktuelles Urteil (FG [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4406"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/6"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4406"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4406\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4407,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4406\/revisions\/4407"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4406"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4406"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4406"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}