{"id":4404,"date":"2015-09-24T08:00:02","date_gmt":"2015-09-24T06:00:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4404"},"modified":"2015-09-23T18:27:26","modified_gmt":"2015-09-23T16:27:26","slug":"zivilprozesskosten-sind-nicht-als-aussergewoehnliche-belastungen-absetzbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2015\/09\/24\/zivilprozesskosten-sind-nicht-als-aussergewoehnliche-belastungen-absetzbar\/","title":{"rendered":"Zivilprozesskosten sind nicht als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen absetzbar"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4085\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_58702863_XS-300x200.jpg\" alt=\"\u00a9 apops - Fotolia.com\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_58702863_XS-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2014\/12\/Fotolia_58702863_XS.jpg 424w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Mit der Frage, ob die mit einem Zivilprozess in Verbindung stehenden Kosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden k\u00f6nnen, mussten sich die deutschen Gerichte schon h\u00e4ufiger besch\u00e4ftigen. Dabei vertraten die Gerichte in der Vergangenheit mitunter auch schon unterschiedliche Rechtsauffassungen. In einem aktuellen Rechtsstreit (BFH, Urteil vom 18. Juni 2015, Az. VI R 17\/14) zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigem, vertrat der Bundesfinanzhof nun die Auffassung, dass die Kosten eines Zivilprozesses im Normalfall nicht als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen absetzbar sind. Damit kehrte der Bundesfinanzhof wieder zu seiner fr\u00fcheren Rechtssprechung zur\u00fcck.<!--more--><\/p>\n<h2>Kl\u00e4gerin beruft sich auf ge\u00e4nderte Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs<\/h2>\n<p>In dem hier verhandelten Verfahren ging es darum, ob die Prozesskosten infolge eines Erbschaftsstreits als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen steuerlich zu ber\u00fccksichtigen sind. Die Mutter der Kl\u00e4gerin war im Jahr 2007 verstorben und hatte die Kl\u00e4gerin in dem aufgefundenen Testament als Alleinerbein eingesetzt. Da der Bruder der Kl\u00e4gerin aber die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Testaments anzweifelte, kam es zu einem Rechtsstreit \u00fcber mehrere Instanzen, den die Kl\u00e4gerin letzten Endes f\u00fcr sich entscheiden konnte.<\/p>\n<p>Durch den vor Gericht ausgetragenen Erbschaftsstreit entstanden der Kl\u00e4gerin im Streitjahr 2010 Rechtsanwaltskosten in H\u00f6he von 3.460,03 Euro und Gerichtskosten in H\u00f6he von 3.866,55 Euro. Diese Kosten wurden der Kl\u00e4gerin weder von ihrem Bruder noch von dritter Seite erstattet. Die Kl\u00e4gerin begehrte deshalb eine Anerkennung dieser Kosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen und berief sich dabei auf die im Jahr 2011 ge\u00e4nderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 12. Mai 2011, Az.: VI R 42\/10). Dieses Anliegen wurde vom Finanzamt jedoch abgelehnt.<\/p>\n<h2>Bundesfinanzhof kehrt zur fr\u00fcheren Rechtsprechung zur\u00fcck<\/h2>\n<p>Vor Gericht hatte die Kl\u00e4gerin mit ihrem Begehren auch keinen Erfolg. Der Bundesfinanzhof entschied, dass die von der Kl\u00e4gerin geltend gemachten Prozesskosten nicht als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen im Sinne des \u00a7 33 EStG zu ber\u00fccksichtigen sind. Zivilprozesskosten sind im Regelfall nicht als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen anzuerkennen, da es an der Zwangsl\u00e4ufigkeit mangele, so der Bundesfinanzhof. Die Kosten eines Zivilprozesses k\u00f6nnten nur dann ausnahmsweise als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen anerkannt werden, wenn der Prozess einen f\u00fcr den Steuerpflichtigen existenziell wichtigen Lebensbereich betreffe. Mit dieser Entscheidung kehrte der Bundesfinanzhof zu seiner fr\u00fcheren Rechtssprechung zur\u00fcck, von der er zwischenzeitlich mit dem Urteil von 2011 abgewichen war.<\/p>\n<p>Bildnachweis:\u00a0\u00a9 apops &#8211; Fotolia.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der Frage, ob die mit einem Zivilprozess in Verbindung stehenden Kosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden k\u00f6nnen, mussten sich die deutschen Gerichte schon h\u00e4ufiger besch\u00e4ftigen. Dabei vertraten die Gerichte in der Vergangenheit mitunter auch schon unterschiedliche Rechtsauffassungen. In einem aktuellen Rechtsstreit (BFH, Urteil vom 18. Juni 2015, Az. 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