{"id":4374,"date":"2015-08-19T08:00:30","date_gmt":"2015-08-19T06:00:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/?p=4374"},"modified":"2015-08-05T18:59:45","modified_gmt":"2015-08-05T16:59:45","slug":"kosten-fuer-abschiedsfeier-als-werbungskosten-absetzbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/2015\/08\/19\/kosten-fuer-abschiedsfeier-als-werbungskosten-absetzbar\/","title":{"rendered":"Kosten f\u00fcr Abschiedsfeier als Werbungskosten absetzbar"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"alignleft size-medium wp-image-4285\" src=\"http:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_79242019_XS-300x199.jpg\" alt=\"\u00a9 stockWERK\" width=\"300\" height=\"199\" srcset=\"https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_79242019_XS-300x199.jpg 300w, https:\/\/www.meinesteuersoftware.de\/news\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Fotolia_79242019_XS.jpg 425w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Wer eine neue Stelle antritt, m\u00f6chte sich h\u00e4ufig zuvor von seinen alten Kollegen und Gesch\u00e4ftspartnern geb\u00fchrend verabschieden. Doch bei einem entsprechend gro\u00dfen Kollegenkreis kann solch eine Veranstaltung ganz sch\u00f6n ins Geld gehen. Gl\u00fccklicherweise hat jetzt das Finanzgericht M\u00fcnster (FG M\u00fcnster, Urteil vom 29. Mai 2015, Az. 4 K 3236\/12 E) entschieden, dass die Aufwendungen f\u00fcr eine Abschiedsfeier als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden k\u00f6nnen.<!--more--><\/p>\n<h2>Streitfrage: beruflich oder privat veranlasste Veranstaltung?<\/h2>\n<p>In dem vorliegenden Fall hat ein Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Maschinenbau geklagt, der \u00fcber mehrere Jahre als leitender Angestellter bei einem Unternehmen gearbeitet hatte. Im Streitjahr 2010 gab der Kl\u00e4ger seine bisherige T\u00e4tigkeit auf und \u00fcbernahm stattdessen einen Lehrauftrag an einer Fachhochschule. Den Jobwechsel nahm der Kl\u00e4ger zum Anlass, um Kollegen, Kunden, Lieferanten, Verbands- und Beh\u00f6rdenvertreter sowie Experten aus Wissenschaft und Forschung zu einem Abendessen in ein Hotelrestaurant einzuladen. Insgesamt nahmen rund 100 Personen an der Abschiedsfeier des Kl\u00e4gers teil. Die G\u00e4steliste stimmte der Diplom-Ingenieur mit seinem bisherigen Arbeitgeber ab. Die Anmeldungen f\u00fcr die Abschiedsfeier konnten entweder bei dem Diplom-Ingenieur selbst oder bei seiner Sekret\u00e4rin abgegeben werden. Auf der Abschiedsfeier hielt der CEO des bisherigen Arbeitgebers eine Laudatio f\u00fcr den Kl\u00e4ger.<\/p>\n<p>Das Hotelrestaurant berechnete f\u00fcr die Ausrichtung der Veranstaltung insgesamt rund 5.000 Euro. In seiner Einkommensteuererkl\u00e4rung f\u00fcr das Jahr 2010 machte der Kl\u00e4ger die Aufwendungen f\u00fcr die Abschiedsfeier als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt weigerte sich jedoch die Aufwendungen des Kl\u00e4gers als Werbungskosten anzuerkennen mit Begr\u00fcndung, dass es sich nicht um eine berufliche, sondern um eine private Veranstaltung gehandelt habe.<\/p>\n<h2>Finanzgericht bewertet Abschiedsfeier als berufliche Veranstaltung<\/h2>\n<p>Das Finanzgericht M\u00fcnster war allerdings anderer Ansicht und gab der Klage des Diplom-Ingenieurs statt. Unter Gesamtw\u00fcrdigung aller Umst\u00e4nde kam das Finanzgericht M\u00fcnster zu dem Schluss, dass die Abschiedsfeier beruflich veranlasst war, und die Kosten damit in vollem Umfang als Werbungskosten abzugsf\u00e4hig sind. Ein Indiz f\u00fcr die berufliche Veranlassung der Veranstaltung war die Zusammenstellung der G\u00e4steliste. Abgesehen von der Ehefrau des Kl\u00e4gers, geh\u00f6rten alle G\u00e4ste der Abschiedsfeier zum beruflichen Umfeld des Kl\u00e4gers. Verwandte und Freunde waren zu der Veranstaltung nicht eingeladen worden. Au\u00dferdem war die Mehrzahl der G\u00e4ste ohne Ehe- bzw. Lebenspartner\/innen eingeladen. Weiterhin deutet auch die Mitwirkung des bisherigen Arbeitgebers bei der organisatorischen Abwicklung der Feier auf eine berufliche Veranlassung der Veranstaltung hin, so die Richter des Finanzgerichts.<\/p>\n<p>Bildnachweis: \u00a9 stockWERK<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer eine neue Stelle antritt, m\u00f6chte sich h\u00e4ufig zuvor von seinen alten Kollegen und Gesch\u00e4ftspartnern geb\u00fchrend verabschieden. Doch bei einem entsprechend gro\u00dfen Kollegenkreis kann solch eine Veranstaltung ganz sch\u00f6n ins Geld gehen. Gl\u00fccklicherweise hat jetzt das Finanzgericht M\u00fcnster (FG M\u00fcnster, Urteil vom 29. 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